Spätaussiedler/innen und Vertriebene: Beratung und Unterbringung
Zuständig hierfür ist der Flüchtlingsdienst. Dieser ist Teil des Fachstelle Sonstige soziale Hilfen und Migration. Er berät und betreut folgende Personengruppen (siehe unten: Definitionen):
- Flüchtlinge
- Vertriebene
- Umsiedler/innen
- Übersiedler/innen
- Aussiedler/innen
- Heimatvertriebe
- Spätaussiedler/innen
- Sowjetzonenflüchtlinge
Aufgaben des Flüchtlingsdienstes sind im Einzelnen:
- Beratung und Information der Vertriebenen und Spätaussiedler/innen
- Ausstellung der Zweitschriften von Vertriebenen- und Flüchtlingsausweisen sowie Spätaussiedlerbescheinigungen nach § 15 Bundesvertriebenengesetz (BVFG)
- Auskunfts- und Beratungsstelle des Ausgleichsamtes
Benötigte Unterlagen
Rechtliche Grundlagen
Gesetz über die Angelegenheiten der Vertriebenen und Flüchtlinge (Bundesvertriebenengesetz - BVFG).Besonderes
Dem Wetteraukreis neu zugewiesene Spätaussiedler/innen werden in Übergangswohnheimen untergebracht und sozialarbeiterisch betreut.Ansprechpartner/innen
| Name/ Organisationseinheit |
Telefon | Raum | |
|---|---|---|---|
| Werner Degler Sozialberatung |
+(49) 6031 83 3405 | 111 | |
| Sibylle Pipp Sachbearbeitung |
+(49) 6031 83 3508 | 18 |
Links
Leistungsgewährung nach dem Asylbewerberleistungsgestz (AsylbLG )Betreuung und Unterbringung von Flüchtlingen
Zuständig
3.4.3 Fachstelle Sonstige soziale Hilfen und Migration
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