Spätaussiedler/innen und Vertriebene: Beratung, Unterbringung, Anerkennung

Spätaussiedler/innen und Vertriebene: Beratung und Unterbringung



Zuständig hierfür ist der Flüchtlingsdienst. Dieser ist Teil des Fachstelle Sonstige soziale Hilfen und Migration. Er berät und betreut folgende Personengruppen (siehe unten:  Definitionen):

  • Flüchtlinge
  • Vertriebene
  • Umsiedler/innen
  • Übersiedler/innen
  • Aussiedler/innen
  • Heimatvertriebe
  • Spätaussiedler/innen
  • Sowjetzonenflüchtlinge

Aufgaben des Flüchtlingsdienstes sind im Einzelnen:

  • Beratung und Information der Vertriebenen und Spätaussiedler/innen
  • Ausstellung der Zweitschriften von Vertriebenen- und        Flüchtlingsausweisen sowie Spätaussiedlerbescheinigungen nach § 15 Bundesvertriebenengesetz (BVFG)
  • Auskunfts- und Beratungsstelle des Ausgleichsamtes

Benötigte Unterlagen


Rechtliche Grundlagen
Gesetz über die Angelegenheiten der Vertriebenen und Flüchtlinge (Bundesvertriebenengesetz - BVFG).


Besonderes
Dem Wetteraukreis neu zugewiesene Spätaussiedler/innen werden in Übergangswohnheimen untergebracht und sozialarbeiterisch betreut.


Ansprechpartner/innen
Name/
Organisationseinheit
Telefon Raum Mail
Werner Degler
Sozialberatung
+(49) 6031 83 3405 111 Mail
Sibylle Pipp
Sachbearbeitung
+(49) 6031 83 3508 18 Mail

Links
Leistungsgewährung nach dem Asylbewerberleistungsgestz (AsylbLG )
Betreuung und Unterbringung von Flüchtlingen


Zuständig
3.4.3 Fachstelle Sonstige soziale Hilfen und Migration