Ambulante Pflege
Bei Versorgung pflegebedürftiger Angehöriger kann sich unter bestimmten Umständen herausstellen, dass die von der Pflegekasse gewährten Pflegeleistungen zur Abdeckung entstehender Kosten nicht ausreichen. Es besteht daher die Möglichkeit unter bestimmten Voraussetzungen ergänzende Leistungen im Rahmen der Hilfe zur Pflege nach den Vorschriften des SGB XII zu erhalten.
Ein solcher Fall liegt vor, wenn zum Beispiel pflegende Angehörige durch einen ambulanten Pflegedienst unterstützt werden, die Leistungen der Pflegekasse infolge des vorliegenden individuellen Hilfebedarfs zur Bestreitung anfallender Kosten jedoch nicht ausreichen.
Zur Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen wird ein persönlicher Termin mit den Sachbearbeitungen der Fachstelle Soziale Hilfen östlicher Wetteraukreis empfohlen. Dort erhalten Sie auch die benötigten Antragsunterlagen.
Benötigte Unterlagen
- Antrag auf SGB XII Leistungen (Sozialhilfeantrag)
- Nachweise über monatliches Einkommen und bestehendes Vermögen (auch Immobilien und Wertpapiere)
- Kopie bestehender Übergabeverträge z.B. von Haus- und Grundbesitz
- Nachweise über monatliche Lebenshaltungskosten
- Einstufungsbescheid der Pflegekasse
- Nachweis über die Höhe der Kosten der ambulanten Pflege
- Bei Personensorge: Kopie des Betreuer/ innenausweises
Ansprechpartner/innen
3.4.1 Fachstelle Soziale Hilfen West
| Name/ Organisationseinheit |
Telefon | Raum | |
|---|---|---|---|
| Brigitte Zentgraf | +(49) 6032 9103 26 | 18 | |
| Irina Wuchrer | +(49) 6032 9103 25 | 17 | |
| Petra Hofmann | +(49) 6032 9103 24 | 16 | |
| Claudia Wacker | +(49) 6032 9103 21 | 14 | |
| Petra Maier | +(49) 6032 9103 14 | 15 |
3.4.2 Fachstelle Soziale Hilfen Ost
| Name/ Organisationseinheit |
Telefon | Raum | |
|---|---|---|---|
| Rolf Kromat | +(49) 6042 989 3426 | 68 | |
| Hans Nagel | +(49) 6042 989 3424 | 67 |
Zuständig
3.4.1 Fachstelle Soziale Hilfen West3.4.2 Fachstelle Soziale Hilfen Ost
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