Wohngeld

Wohngeld



Wohnen kostet Geld, oft zuviel für den, der ein geringes Einkommen hat. Deswegen gewährt der Staat in solchen Fällen finanzielle Hilfe, das Wohngeld.

Wohngeld wird gezahlt
• als Mietzuschuss für Mieter/innen einer Wohnung oder eines Zimmers,
• als Lastenzuschuss für Besitzer/innen eines Eigenheims oder einer Eigentums-
wohnung.

Für die Gewährung von Wohngeld ist ein Antrag erforderlich. Wohngeld wird vom Beginn des Monats an gewährt, in dem der Antrag bei der Wohngeldstelle eingegangen ist.

Benötigte Unterlagen

Antragsformulare für Wohngeld erhalten Sie bei der örtlichen Wohngeldstelle der Gemeinde-, Stadt- oder Kreisverwaltung. Einen Flyer über Informationen rund um das Wohngeld können Sie bei der Kreisverwaltung und bei den Städten und Gemeinden des Wetteraukreises erhalten.
Für Mietzuschuss

Mietvertrag, Mietbescheinigung und Nachweise über das Einkommen sämtlicher Haushaltsmitglieder und die amtliche Anmeldung von Ihrer Stadt oder Gemeinde.
Für Lastenzuschuss
Nachweise über Belastung, Bescheid über die Eigenheimzulage, Grundsteuerbescheid und Nachweise über das Einkommen sämtlicher Haushaltsmitglieder mitglieder und die amtliche Anmeldung von Ihrer Stadt oder Gemeinde.


Rechtliche Grundlagen
Ob Sie Wohngeld beanspruchen können, hängt von folgenden Faktoren ab:
• der Zahl der zu Ihrem Haushalt gehörenden Familienmitglieder,
• der Höhe des Gesamteinkommens,
• der Höhe der zuschussfähigen Miete bzw. Belastung

Besonderes
Unsere Wohngeldstelle ist für die Bearbeitung von Anträgen für Städte und Gemeinden bis 20.000 Einwohner zuständig.
Folgenden Städten und Gemeinden mit über 20.000 Einwohner stehen eigene Wohngeldstellen zur Verfügung:
Magistrat der Stadt Bad Nauheim, Tel. 0 60 32 / 34 32 09 o. 34 33 16
Magistrat der Stadt Bad Vilbel, Tel. 0 61 01 / 60 22 91 o. 60 22 78
Magistrat der Stadt Büdingen, Tel. 0 60 42/ 88 41 24 o. 88 41 29
Magistrat der Stadt Butzbach, Tel. 0 60 33 / 99 51 90 o. 99 52 21
Magistrat der Stadt Friedberg, Tel. 0 60 31 /8 82 40 o. 8 82 39
Magistrat der Stadt Karben, Tel. 0 60 39 / 48 15 01




Ansprechpartner/innen
Name/
Organisationseinheit
Telefon Raum Mail
Petra Gutermuth +(49) 6031 83 3522 10 Mail
Berthold Brauburger +(49) 6031 83 3521 11 Mail
Brigitte Eidel +(49) 6031 83 3520 12 Mail

Links
Weitere Hinweise zum Wohngeld


Zuständig
3.4.3 Fachstelle Sonstige soziale Hilfen und Migration