Vereinbarungen im Rahmen der Jugendhilfe und der ambulanten Sozialhilfe
Die Vereinbarungen werden zwischen dem Wetteraukreis und den so genannten Leistungserbringern wie Jugendhilfeeinrichtungen und ambulante Sozialhilfeeinrichtungen verhandelt und abgeschlossen. Es handelt sich hierbei um Vereinbarungen über den zu betreuenden Personenkreis, über Art, Ziel, Wirtschaftlichkeit, Qualität und Vergütung der Leistung.
Benötigte Unterlagen
Die Vereinbarungen erfolgen auf schriftlichen Antrag (formlos) und durch persönliche Beratung vor Ort. Welche Unterlagen benötigt werden, sollte in einem persönlichen Gespräch erläutert werden, zumal diese je nach Leistungsart oder Personenkreis sehr spezifisch sein können.
Rechtliche Grundlagen
Jugendhilfe: Rechtliche Grundlage bildet hier das Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII). Bevor die Einrichtung die benötigten Leistungen erbringen kann, muss sie als freier Träger der Jugendhilfe anerkannt werden beziehungsweise eine gültige Betriebserlaubnis besitzen.Sozialhilfe: Die rechtliche Grundlage begründet das Sozialgesetzbuch XII (Sozialhilfe). Die jeweilige Einrichtung muss Leistungsfähigkeit besitzen. Sie sollte inhaltlich (auf die zu erbringende Hilfeleistung bezogen) und wirtschaftlich (mit den zur Verfügung stehenden Vergütungen) in der Lage sein die entsprechenden Leistungen verlässlich zu erbringen.
Über die Vereinbarungen entscheidet die Fachbereichsleitung des Fachbereiches Jugend, Schule und Soziales und der Kreisausschuss des Wetteraukreises.
Besonderes
Ansprechpartner für die Entwicklung und Umsetzung von Vereinbarungen ist Herr Peppler, für die erforderliche Betriebserlaubnis im Rahmen der Jugendhilfe Herr Wessenbom.Ansprechpartner/innen
| Name/ Organisationseinheit |
Telefon | Raum | |
|---|---|---|---|
| Matthias Peppler Jugend und Soziales |
+(49) 6031 83 3106 | 37 | |
| Tatjana Brueggemann Jugend und Soziales |
+(49) 6031 83 3202 | 80 | |
| Berthold Wessenbom Jugend und Soziales |
+(49) 6031 83 3204 | 78 |
Zuständig
3.1 Zentrale Angelegenheiten3.2 Fachdienst Jugendhilfe
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