Frühförderung für Kinder mit Behinderung
Frühförderung ist ein Angebot von Hilfen für alle Kinder im Säuglings-, Kleinkind- und Kindergartenalter, die behindert oder von Behinderung bedroht sind, wie auch für ihre Eltern und andere Bezugspersonen im Lebensumfeld des Kindes (Familie, Kindergruppe, Kindertagesstätte).
Frühförderung hat das Ziel, die Hilfen bei Behinderungen und anderen Entwicklungsgefährdungen im Zusammenwirken mit den Eltern anzubieten, die im notwendigem Umfang am ehesten dazu beitragen, dass die Kinder sich möglichst gut entwickeln, ihre Kompetenzen entfalten und sich in ihrer Lebenswelt orientieren und integrieren können.
Als familien- und wohnnahes Angebot richtet sich die Frühförderung nach den individuellen Entwicklungsvoraussetzungen des Kindes und den Bedürfnissen seiner Familie.
Unser Leistungsspektrum umfasst die Beratung, Bearbeitung, Entscheidung für Kinder bis zur Einschulung und administrative Abwicklung von Frühfördermaßnahmen mit den Frühförderstellen.
Gerne informieren wir Sie über Möglichkeiten der Frühförderung im Wetteraukreis.
Benötigte Unterlagen
Rechtliche Grundlagen
SGB XII, SGB IX, Frühförderungsverordnung (FrühV) und VereinbarungenAnsprechpartner/innen
| Name/ Organisationseinheit |
Telefon | Raum | |
|---|---|---|---|
| Andreas Fleischer | +(49) 6031 83 3328 | 69 |
Links
3.3 Fachdienst FamilienförderungHeilpädagogische Frühförderung der Lebenshilfe Wetterau e.V.
Frühförderung Hörgeschädigte der Johannes-Vatter-Schule, Friedberg
Frühförderung Sehgeschädigte der Johann-Peter-Schäfer-Schule, Friedberg




