Bundessozialhilfegesetz

Zentraler Forderungseinzug



Durch die Einführung des Sozialgesetzbuches II und XII zum 01.01.2005 wurden die Leistungen nach dem Bundessozialhilfegesetz (BSHG) ausser Kraft gesetzt.

Der Bereich Zentraler Forderungseinzug ist mit der Rückholung der BSHG- Forderungen für den gesamten Wetteraukreis beauftragt.
Hierzu zählen u.a.

- die Realisierung offener Forderungen wegen zu Unrecht erbrachten Leistungen
- die Realisierung darlehnsweise erbrachte Leistungen
- Abwicklung von Bürgschaften im Zusammenhang mir Mietkautionen
- Abwicklung von Kostenerstattungsangelegenheiten mit anderen Sozialhilfeträgern und Sozialleistungsträgern (z.B.Rententrägern, Krankenkassen etc.).


Benötigte Unterlagen


Ansprechpartner/innen
Name/
Organisationseinheit
Telefon Raum Mail
Kornelia Feig +(49) 6043 985424 14 Mail
Kornelia Langlitz +(49) 6043 985423 16 Mail
Gertrud Dirksen +(49) 6043 985426 15 Mail


Zuständig
3.4 Fachdienst Soziale Hilfen