Zentraler Forderungseinzug
Durch die Einführung des Sozialgesetzbuches II und XII zum 01.01.2005 wurden die Leistungen nach dem Bundessozialhilfegesetz (BSHG) ausser Kraft gesetzt.
Der Bereich Zentraler Forderungseinzug ist mit der Rückholung der BSHG- Forderungen für den gesamten Wetteraukreis beauftragt.
Hierzu zählen u.a.
- die Realisierung offener Forderungen wegen zu Unrecht erbrachten Leistungen
- die Realisierung darlehnsweise erbrachte Leistungen
- Abwicklung von Bürgschaften im Zusammenhang mir Mietkautionen
- Abwicklung von Kostenerstattungsangelegenheiten mit anderen Sozialhilfeträgern und Sozialleistungsträgern (z.B.Rententrägern, Krankenkassen etc.).
Benötigte Unterlagen
Ansprechpartner/innen
| Name/ Organisationseinheit |
Telefon | Raum | |
|---|---|---|---|
| Kornelia Feig | +(49) 6043 985424 | 14 | |
| Kornelia Langlitz | +(49) 6043 985423 | 16 | |
| Gertrud Dirksen | +(49) 6043 985426 | 15 |
Zuständig
3.4 Fachdienst Soziale Hilfen
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