Führerschein - Erweiterung der Fahrerlaubnis

Erweiterung der Fahrerlaubnis



Eine Erweiterung einer Fahrerlaubnis beinhaltet, dass bereits ein Vorbesitz einer Fahrerlaubnis besteht und zusätzlich eine neue Klasse erworben werden soll.

Es gelten fast die gleichen Voraussetzungen wie beim erstmaligen Erwerb einer Fahrerlaubnis.

Dies sind:

Allgemeine Voraussetzungen:

• Ordentlicher Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland

• Kein Vorbesitz der beantragten Klasse

• Erfüllung des gesetzlich vorgeschriebenen Mindestalters
bei Klassen A1, M, S, L und T : 16 Jahre
bei Klassen A beschränkt, B, BE, C1, C1E, C, CE: 18 Jahre
bei Klasse A Direkteinstieg: 25 Jahre
bei Klassen D1, D1E, D und DE: 21 Jahre

• Bei Erweiterung auf die Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D, DE ist der Besitz der Fahrerlaubnis der Klasse B oder bestandene Prüfung für die Klasse B erforderlich

• Bei Erweiterung auf die Klassen D1, D1E, D, DE dürfen zudem nur geringfügige strafrechtliche und/oder verkehrsrechtliche Vorbelastungen bestehen (diese werden uns durch die vorgeschriebene Abfrage bei dem Kraftfahrt-Bundesamt bekannt)

Die Fahrerlaubnis für die Klassen C1 und C1E wird nach bestandener Prüfung nur bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres erteilt. Danach wird sie jeweils auf Antrag um 5 Jahre verlängert.

Die Fahrerlaubnis für die Klassen C, CE, D1, D1E, D und DE wird nach bestandener Prüfung für 5 Jahre erteilt. Danach wird sie auf Antrag jeweils um weitere 5 Jahre verlängert, wenn die erforderlichen ärztlichen Nachweise vorgelegt werden.
Bei den Klassen D1, D1E, D und DE ist die Verlängerung um 5 Jahre zusätzlich davon abhängig, dass nur geringfügige strafrechtliche und/oder verkehrsrechtliche Vorbe-lastungen bestehen


Benötigte Unterlagen

Diese Unterlagen sind immer vorzulegen:

  • ein aktuelles Lichtbild (35 x 45 mm) - biometrisch
  • Führerscheinantrag mit Bestätigung des Einwohnermeldeamtes Ihrer zuständi­gen Stadt - oder Gemeindeverwaltung - falls keine persönliche Vorsprache erfolgt
    (Antrag bei der Fahrschule oder bei uns erhältlich -  auch als Download)
  • Name und Anschrift der Fahrschule
  • Bescheinigung eines Sehtests (Sehtest-Bescheinigung vom Optiker) - nicht älter als 2 Jahre/reicht nicht bei Beantragung der Klasse C, CE, C1, C1E, D, DE, D1, D1E
  • eine Karteikartenabschrift, wenn der bisherige Führerschein nicht vom Wetteraukreis aus­gestellt wurde

Für die Erweiterung der Fahrerlaubnis auf die Klassen C, CE, C1, C 1E, D, DE, D1, D1E benötigen Sie zusätzlich:

  • Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe
  • Bescheinigung über eine ärztliche Untersuchung nach Anlage 5 der Fahrerlaubnisver­ordnung (FeV) - nicht älter als 1 Jahr
  • augenärztliches Zeugnis/Gutachten nach Anlage 6 der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) - nicht älter als 2 Jahre
  • nur bei Klassen D1, D1E, D und DE:
    Betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten bezüglich Belastbarkeit, Orientie-rungsleistung, Konzentrationsleistung, Aufmerksamkeitsleistung, und Reaktions-fähigkeit - nicht älter als 1 Jahr

Hinweis

Sollten Sie straf- oder verkehrsrechtlich aufgefallen sein und/oder an einer Erkrankung leiden müssen Sie mit der Anordnung von fachärztlichen und/oder medizinisch-psychologischen Untersuchungen rechnen.


Kosten
Die Gebühr für die Erweiterung einer Fahrerlaubnis beträgt 42,60 Euro.
Besteht nur Vorbesitz der Klassen M, L und/oder T beträgt die Gebühr 43,40 Euro.



Besonderes
Die Fahrerlaubnis der Klasse A ist bei einem Erwerb vor Vollendung des 25. Lebens-jahres in den ersten beiden Jahren beschränkt auf Krafträder mit 25 kW Leistung und einem Verhältnis von Leistung /Leergewicht von nicht mehr als 0,16 kW/kg.
Nach Ablauf dieser 2 Jahre dürfen automatisch leistungsunbeschränkte Krafträder geführt werden.
Sollte jedoch noch kein Kartenführerschein vorhanden sein, muss der Wegfall dieser Beschränkung durch einen Umtausch des bisherigen Führerscheines beantragt werden. Im Rahmen des Umtausches wird Ihnen für die bisherige Fahrerlaubnis der Klasse 1a die Klasse A erteilt.

Hinsichtlich der Erteilung einer Fahrerlaubnis bei Ausbildung für den Beruf „Berufskraftfahrer/Berufskraftfahrerin“ gelten Sonderbestimmungen für das Mindestalter. Grundvoraussetzung ist jedoch der Besitz einer Fahrerlaubnis der Klasse B. Nähere Auskünfte hierzu können Sie telefonisch bei uns erfragen.



Ansprechpartner/innen
Fachdienst Verkehr - Verwaltungsstelle Friedberg
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Fachdienst Verkehr - Verwaltungsstelle Büdingen
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