Kfz-Zulassung - Schleppen von Kraftfahrzeugen
Schleppen ist das Mitführen eines betriebsfähigen oder betriebsunfähigen Kraftfahrzeuges auf dessen eigenen Rädern hinter einem anderen Kfz, sofern es sich nicht um ein Abschleppen (zum Beispiel bei einem Unfall im Rahmen der Nothilfe) handelt.
Unsere Zuständigkeit ergibt sind, wenn der Fahrzeughalter des ziehenden Fahrzeuges seinen Sitz im Wetteraukreis hat oder wenn sich der Abgangsort innerhalb des Wetteraukreises befindet.
Bitte beachten Sie, dass sich der örtliche Geltungsbereich des Schleppvorganges innerhalb des Landes Hessen befinden muss und maximal 100 Kilometer betragen darf.
Benötigte Unterlagen
Einen formlosen Antrag mit der Angabe:
- des Zeitpunktes der Maßnahme
- der/s Kennzeichen/s
- Abgangs- und Bestimmungsort
- einer Kopie des Fahrzeugscheines / Zulassungsbescheinigung Teil I des ziehenden und des zu schleppenden Fahrzeuges




