Kfz-Zulassung - Technische Änderungen
Die Angaben in den Fahrzeugpapieren müssen immer den tatsächlichen Verhältnissen entsprechen. Vorgenommene technische Änderungen müssen daher in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden.
Benötigte Unterlagen
- Fahrzeugbrief/Zulassungsbescheinigung Teil II
- Fahrzeugschein/Zulassungsbescheinigung Teil I
- Original des Prüfberichtes eines Sachverständigen bzw. Herstellerbescheinigung bei Änderung des Abgasschlüssels
- Bericht über die Hauptuntersuchung, sofern die erste Prüfung fällig war
- Ändert sich die Fahrzeugklasse ( z.B. von PKW auf LKW), eine neue Versicherungsbestätigung
- Sofern von einer Überwachungsorganisation eine Begutachtung nach § 19 (2) i.V.m. § 21 StVZO durchgeführt wurde, ist die Einholung einer Betriebserlaubnis erforderlich, sh. Besonderes, Ziffer 2
Besonderes
1.Seit 01.10.2005 werden bundesweit neue Fahrzeugpapiere eingeführt.
Die Zulassungsbescheinigung Teil I ersetzt den bisherigen Fahrzeugschein,
Die Zulassungsbescheinigung Teil II den bisherigen Fahrzeugbrief
Die bisherigen Dokumente behalten ihre Gültigkeit. Muss jedoch bei einem Zulassungsvorgang eines der beiden Dokumente neu ausgestellt werden, muss auch das zweite „alte“ Dokument neu erstellt werden. Für ein Fahrzeug dürfen nur die bisherigen Dokumente oder nur die neuen Dokumente ausgegeben sein.
!!! Es wird daher empfohlen, den alten Fahrzeugbrief und den alten Fahrzeugschein
bei der Zulassungsbehörde vorzulegen !!!
Sollte das Fahrzeug finanziert sein, fragen Sie vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsbehörde nach, ob für Ihren Zulassungsvorgang der Fahrzeugbrief vorgelegt werden muss.
2.
Sofern für ein Fahrzeug ein Gutachten nach § 19 (2) in Verbindung mit § 21 StVZO von einer Überwachungsorganisation erforderlich wurde, ist seit dem 29.04.2009 die Einholung einer Betriebserlaubnis bei einer Zulassungsbehörde notwendig. Das Land Hessen hat hierzu Bündelungsbehörden eingerichtet. Für den Wetteraukreis ist der Landkreis Fulda zuständig, sh. folgenden Link: http://www.landkreis-fulda.de/Einzelgenehmigung.594.0.html
Ansprechpartner/innen
| Zulassungsstelle | Öffnungszeiten |
|---|---|
| Büdingen Bürgerbüro in der Stadtverwaltung Eberhard Bauner Allee 16 63654 Büdingen Tel.: 06042 / 884 144 – 148 Fax: 06042 / 884 250 |
Mo., Di., Mi., Fr.: 7.30 Uhr – 16.30 Uhr Do.: 7.30 Uhr – 18.00 Uhr Annahmeschluss jeweils 30 Minuten vor Dienstende |
| Butzbach Zulassungsstelle der Stadt Butzbach August-Storch-Str. 8 35510 Butzbach Tel.: 06033 / 7480 11 – 13 Fax: 06033 / 7480 20 |
Mo. – Do.: 8.00 Uhr – 16.00 Uhr Fr.: 8.00 Uhr – 12.00 Uhr |
| Friedberg Zulassungsstelle der Stadt Friedberg Alte Bahnhofstraße 15 61169 Friedberg Tel.: 06031 / 88410 - 414 Fax: 06031 / 88430 |
Mo. – Do.: 7.30 Uhr – 16.00 Uhr Fr.: 7.30 Uhr – 11.00 Uhr |
| Karben Bürgerhaus Petterweil Sauerbornstraße 12 – 14 61184 Karben Tel.: 06039 / 931 451 Fax: 06039 / 931 452 |
Mo. – Do.: 7.30 Uhr – 15.30 Uhr Fr.: 7.30 Uhr – 12.00 Uhr Annahmeschluss jeweils 30 Minuten vor Dienstende |
| Nidda Bürger Service im Rathaus Schloßgasse 34 63667 Nidda Tel.: 06043 / 8006 121 – 122 Fax: 06043 / 8006 127 |
Mo. – Mi.: 8.00 Uhr – 16.00 Uhr Do.: 8.00 Uhr – 18.00 Uhr Fr.: 8.00 Uhr – 12.00 Uhr Sa.: 9.00 Uhr – 12.00 Uhr |
Zuständig
2.1 Verkehr
zum Seitenanfang
Diese Seite drucken




