Kfz-Zulassung - Technische Änderungen

Kfz-Zulassung - Technische Änderungen



Die Angaben in den Fahrzeugpapieren müssen immer den tatsächlichen Verhältnissen entsprechen. Vorgenommene technische Änderungen müssen daher in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden.

Benötigte Unterlagen
  • Fahrzeugbrief/Zulassungsbescheinigung Teil II
  • Fahrzeugschein/Zulassungsbescheinigung Teil I
  • Original des Prüfberichtes eines Sachverständigen bzw. Herstellerbescheinigung bei Änderung des Abgasschlüssels
  • Bericht über die Hauptuntersuchung, sofern die erste Prüfung fällig war
  • Ändert sich die Fahrzeugklasse ( z.B. von PKW auf LKW), eine neue Versicherungsbestätigung
  • Sofern von einer Überwachungsorganisation eine Begutachtung nach § 19 (2) i.V.m. § 21 StVZO durchgeführt wurde, ist die Einholung einer Betriebserlaubnis erforderlich, sh. Besonderes, Ziffer 2

Besonderes
1.
Seit 01.10.2005 werden bundesweit neue Fahrzeugpapiere eingeführt.

Die Zulassungsbescheinigung Teil I ersetzt den bisherigen Fahrzeugschein,
Die Zulassungsbescheinigung Teil II den bisherigen Fahrzeugbrief

Die bisherigen Dokumente behalten ihre Gültigkeit. Muss jedoch bei einem Zulassungsvorgang eines der beiden Dokumente neu ausgestellt werden, muss auch das zweite „alte“ Dokument neu erstellt werden. Für ein Fahrzeug dürfen nur die bisherigen Dokumente oder nur die neuen Dokumente ausgegeben sein.

!!! Es wird daher empfohlen, den alten Fahrzeugbrief und den alten Fahrzeugschein
bei der Zulassungsbehörde vorzulegen !!!

Sollte das Fahrzeug finanziert sein, fragen Sie vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsbehörde nach, ob für Ihren Zulassungsvorgang der Fahrzeugbrief vorgelegt werden muss.

2.
Sofern für ein Fahrzeug ein Gutachten nach § 19 (2) in Verbindung mit § 21 StVZO von einer Überwachungsorganisation erforderlich wurde, ist seit dem 29.04.2009 die Einholung einer Betriebserlaubnis bei einer Zulassungsbehörde notwendig. Das Land Hessen hat hierzu Bündelungsbehörden eingerichtet. Für den Wetteraukreis ist der Landkreis Fulda zuständig, sh. folgenden Link: http://www.landkreis-fulda.de/Einzelgenehmigung.594.0.html

Ansprechpartner/innen
Zulassungsstelle Öffnungszeiten
Büdingen

Bürgerbüro in der Stadtverwaltung
Eberhard Bauner Allee 16
63654 Büdingen
Tel.: 06042 / 884 144 – 148
Fax: 06042 / 884 250
Mo., Di., Mi., Fr.:
7.30 Uhr – 16.30 Uhr
Do.:
7.30 Uhr – 18.00 Uhr
Annahmeschluss jeweils 30 Minuten vor Dienstende
Butzbach

Zulassungsstelle der Stadt Butzbach
August-Storch-Str. 8
35510 Butzbach
Tel.: 06033 / 7480 11 – 13
Fax: 06033 / 7480 20
Mo. – Do.:
8.00 Uhr – 16.00 Uhr
Fr.:
8.00 Uhr – 12.00 Uhr
Friedberg

Zulassungsstelle der Stadt Friedberg
Alte Bahnhofstraße 15
61169 Friedberg
Tel.: 06031 / 88410 - 414
Fax: 06031 / 88430
Mo. – Do.:
7.30 Uhr – 16.00 Uhr
Fr.:
7.30 Uhr – 11.00 Uhr
Karben

Bürgerhaus Petterweil
Sauerbornstraße 12 – 14
61184 Karben
Tel.: 06039 / 931 451
Fax: 06039 / 931 452
Mo. – Do.:
7.30 Uhr – 15.30 Uhr
Fr.:
7.30 Uhr – 12.00 Uhr
Annahmeschluss jeweils 30 Minuten vor Dienstende
Nidda

Bürger Service im Rathaus
Schloßgasse 34
63667 Nidda
Tel.: 06043 / 8006 121 – 122
Fax: 06043 / 8006 127
Mo. – Mi.:
8.00 Uhr – 16.00 Uhr
Do.:
8.00 Uhr – 18.00 Uhr
Fr.:
8.00 Uhr – 12.00 Uhr
Sa.:
9.00 Uhr – 12.00 Uhr


Zuständig
2.1 Verkehr