Kfz-Zulassung - Umschreibung eines Fahrzeuges von außerhalb
Ein Fahrzeug, das bisher in einem anderen Kreis oder einer kreisfreien Stadt (kein FB-Kennzeichen) zugelassen war, soll auf den bisherigen oder einen anderen Halter im Wetteraukreis umgeschrieben werden
Benötigte Unterlagen
- Gültiger Personalausweis oder gültiger Reisepass mit Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate) oder gültiger Personalausweisersatz; ausländische Ausweisdokumente immer mit Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate), sofern nicht die vollständige Anschrift im Ausweisdokument enthalten ist;
- Elektronische Versicherungsbstätigungsnummer "eVB-Nummer" (ehemals Versicherungsdoppelkarte)
- Zulassungsbescheinigung Teil II / Fahrzeugbrief oder Betriebserlaubnis
- Zulassungsbescheinigung Teil I / Kraftfahrzeugschein oder die Abmeldebescheinigung wenn das Fahrzeug vor dem 01.10.2005 stillgelegt wurde
- Kennzeichen, wenn das Fahrzeug noch zugelassen ist
- Gültiger Nachweis über die Hauptuntersuchung (Untersuchungsbericht im Original oder Fahrzeugschein )
- Einzugsermächtigung für Kfz-Steuererhebung (siehe unten: Links);
- Im Vertretungsfall eine Vollmacht (siehe unten: Links); der/die Bevollmächtigte muss sich ausweisen können
- Bei Zulassung auf eine Firma/Institution: Siehe unter Download: "Zulassung auf Firma/Institution."
Achtung !
Das Fahrzeug ist der Zulassungsstelle vorzuführen, wenn die Zulassung nicht auf denselben Halter erfolgt und die letzte Hauptuntersuchung länger als 6 Monate zurückliegt bzw. noch keine Hauptuntersuchung durchgeführt wurde.
Besonderes
Seit 01.10.2005 werden bundesweit neue Fahrzeugpapiere eingeführt.Die Zulassungsbescheinigung Teil I ersetzt den bisherigen Fahrzeugschein,
Die Zulassungsbescheinigung Teil II den bisherigen Fahrzeugbrief
Die bisherigen Dokumente behalten ihre Gültigkeit. Muss jedoch bei einem Zulassungsvorgang eines der beiden Dokumente neu ausgestellt werden, muss auch das zweite „alte“ Dokument neu erstellt werden. Für ein Fahrzeug dürfen nur die bisherigen Dokumente oder nur die neuen Dokumente ausgegeben sein.
!!! Es wird daher empfohlen, den alten Fahrzeugbrief und den alten Fahrzeugschein
bei der Zulassungsbehörde vorzulegen !!!
Sollte das Fahrzeug finanziert sein, fragen Sie vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsbehörde nach, ob für Ihren Zulassungsvorgang der Fahrzeugbrief vorgelegt werden muss.
Ansprechpartner/innen
| Zulassungsstelle | Öffnungszeiten |
|---|---|
| Büdingen Bürgerbüro in der Stadtverwaltung Eberhard Bauner Allee 16 63654 Büdingen Tel.: 06042 / 884 144 – 148 Fax: 06042 / 884 250 |
Mo., Di., Mi., Fr.: 7.30 Uhr – 16.30 Uhr Do.: 7.30 Uhr – 18.00 Uhr Annahmeschluss jeweils 30 Minuten vor Dienstende |
| Butzbach Zulassungsstelle der Stadt Butzbach August-Storch-Str. 8 35510 Butzbach Tel.: 06033 / 7480 11 – 13 Fax: 06033 / 7480 20 |
Mo. – Do.: 8.00 Uhr – 16.00 Uhr Fr.: 8.00 Uhr – 12.00 Uhr |
| Friedberg Zulassungsstelle der Stadt Friedberg Alte Bahnhofstraße 15 61169 Friedberg Tel.: 06031 / 88410 - 414 Fax: 06031 / 88430 |
Mo. – Do.: 7.30 Uhr – 16.00 Uhr Fr.: 7.30 Uhr – 11.00 Uhr |
| Karben Bürgerhaus Petterweil Sauerbornstraße 12 – 14 61184 Karben Tel.: 06039 / 931 451 Fax: 06039 / 931 452 |
Mo. – Do.: 7.30 Uhr – 15.30 Uhr Fr.: 7.30 Uhr – 12.00 Uhr Annahmeschluss jeweils 30 Minuten vor Dienstende |
| Nidda Bürger Service im Rathaus Schloßgasse 34 63667 Nidda Tel.: 06043 / 8006 121 – 122 Fax: 06043 / 8006 127 |
Mo. – Mi.: 8.00 Uhr – 16.00 Uhr Do.: 8.00 Uhr – 18.00 Uhr Fr.: 8.00 Uhr – 12.00 Uhr Sa.: 9.00 Uhr – 12.00 Uhr |
Links
VollmachtEinzugsermächtigung
Merkblatt zur Kfz-Steuer
Zulassung auf eine Firma oder Institution
Zuständig
2.1 Verkehr
zum Seitenanfang
Diese Seite drucken




