Führerschein - Verlängerung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (Taxi, Mietwagen, Pkw im Linienverkehr, Ausflugsfahrten und Ferienzielreisen)

Verlängerung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (Taxi, Mietwagen, Pkw im Linienverkehr, Ausflugsfahrten und Ferienzielreisen)



Die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung wird nur befristet für die Dauer von nicht mehr als fünf Jahren erteilt.
Eine Verlängerung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung ist daher rechtzeitig zu beantragen. Sollte Ihre Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung abgelaufen sein, so ist eine erneute Beantragung erforderlich.


Benötigte Unterlagen
  • ein aktuelles Lichtbild (35 x 45 mm) - biometrisch
  • Führerscheinantrag (Antrag bei uns erhältlich - auch als Download)
  • gültiger Personalausweis oder Reisepass oder gültiger Passersatz
  • ein aktuelles Führungszeugnis (Beantragung bei Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung)
  • eine Karteikartenabschrift der ausstellenden Behörde, wenn Ihr Führerschein nicht vom Wetteraukreis ausgestellt ist
  • eine Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung nach Anlage 5 der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) - nicht älter als 1 Jahr
  • ein augenärztliches Zeugnis/Gutachten nach Anlage 6 der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) - nicht älter als 2 Jahre

Zusätzlich werden bei einer Verlängerung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung für Taxi oder Mietwagen ab Vollendung des 60. Lebensjahres benötigt:

  • Betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten bezüglich Belastbarkeit, Orientierungsleistung, Konzentrationsleistung, Aufmerksamkeitsleistung und Reaktionsfähigkeit - nicht älter als 1 Jahr

Kosten
Die Gebühr für die Verlängerung beträgt 38,00 Euro.


Besonderes
Die Verlängerung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung ist grundsätzlich davon abhängig, dass nur geringfügige strafrechtliche und/oder verkehrsrechtliche Vorbelastungen bestehen.
Bei erheblicheren straf- oder verkehrsrechtlichen Auffälligkeiten und/oder gesundheitlichen Mängeln müssen Sie mit der Anordnung einer fachärztlichen und/oder einer medizinisch-psychologischen Untersuchung rechnen.

Sollten Sie als Taxifahrer in einem anderen Gebiet tätig werden, als in demjenigen, für das Sie die erforderlichen Ortskenntnisse nachgewiesen haben, müssen Sie diese Kenntnisse für das andere/neue Gebiet nachweisen.
Gleiches gilt für Führer eines Mietwagens, wenn Sie an einem anderen Ort mit mehr als 50.000 Einwohnern tätig werden.



Ansprechpartner/innen
Fachdienst Verkehr - Verwaltungsstelle Friedberg
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Fachdienst Verkehr +(49) 6031 83 2140 114 Mail
Fachdienst Verkehr +(49) 6031 83 2141 114 Mail
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Fachdienst Verkehr +(49) 6031 83 2143 115 Mail
Fachdienst Verkehr +(49) 6031 83 2144 116 Mail
Fachdienst Verkehr +(49) 6031 83 2145 116 Mail

Fachdienst Verkehr - Verwaltungsstelle Büdingen
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