Kfz-Zulassung - Import von Fahrzeugen aus der EU

Kfz-Zulassung - Import von Neu-Fahrzeugen aus der EU/EWR



Die Zulassung von Neu-Fahrzeugen aus den EU- und den EWR-Staaten (Liechtenstein, Island und Norwegen), für die keine ausländischen Fahrzeugpapiere erstellt wurden, ist nur beim Fachdienst Verkehr, Europaplatz, 61169 Friedberg, Gebäude A, 3. Stock möglich.

Benötigte Unterlagen
  • Gültiger Personalausweis oder gültiger Reisepass mit Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate) ausländische Ausweisdokumente immer mit Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate), sofern nicht die vollständige Anschrift im Ausweisdokument enthalten ist
  • Elektronische Versicherungsbstätigungsnummer "eVB-Nummer" (ehemals Versicherungsdoppelkarte)
  • Kaufvertrag/Rechnung im Original
  • EU-Übereinstimmungsbescheinigung im Original (auch COC-Papier = Certificat of Conformity genannt)
  • Einzugsermächtigung (siehe unten: Links);
  • Im Vertretungsfall eine Vollmacht (siehe unten: Links); der/die Bevollmächtigte muss sich ausweisen können
  • Bei Zulassung auf eine Firma oder Institution: Siehe unter Download: "Zulassung auf eine Firma/Institution"

Hinweis:

Das Fahrzeug ist der Zulassungsstelle vorzuführen.



Ansprechpartner/innen
Mitarbeiter/innen allgemein
Name/
Organisationseinheit
Telefon Raum Mail
Claudia Samel +(49) 6031 83 2115 305 mail
Gerhard Gallisch +(49) 6031 83 2114 305 mail
Angelika Hensel +(49) 6031 83 2112 307 mail
Renate Busalt +(49) 6031 83 2113 306 mail
Petra Buhlmann +(49) 6031 83 2111 307 mail
Liesa Mogk +(49) 6031 83 2107 310 mail
Dietmar Schopf +(49) 6031 83 2117 302 mail
Hannelore Probst +(49) 6031 83 2118 302 mail

Links
Vollmacht
Einzugsermächtigung


Zuständig
2.1 Verkehr