Kfz-Zulassung - Import eines gebrauchten Fahrzeuges aus der EU/EWR

Kfz-Zulassung - Import von gebrauchten Fahrzeugen aus der EU/EWR



Die Zulassung von gebrauchten Fahrzeugen aus den EU-Staaten und den EWR-Staaten (Liechtenstein, Island und Norwegen) ist nur beim Fachdienst Verkehr, Europlatz 61169 Friedberg, Gebäude A, 3.Stock möglich.

Benötigte Unterlagen
  • Gültiger Personalausweis oder gültiger Reisepass mit Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate) ausländische Ausweisdokumente immer mit Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate), sofern nicht die vollständige Anschrift im Ausweisdokument enthalten ist
  • Elektronische Versicherungsbstätigungsnummer "eVB-Nummer" (ehemals Versicherungsdoppelkarte)
  • Kaufvertrag/Rechnung im Original, sofern nicht gleicher Halter wie im Ausland
  • ausländische Fahrzeugpapiere im Original
  • EU-Übereinstimmungsbescheinigung im Original (auch COC-Papier = Certificat of Conformity genannt) oder Einzelgenehmigung /Vollabnahme des TÜV mit der Betriebserlaubnis des Landkreises Fulda (sh. auch Besonderes)
  • Kennzeichen
  • Originalprüfbericht über die gültige Hauptuntersuchung, wenn diese nach deutschem Recht fällig gewesen wären
  • Einzugsermächtigung (siehe unten: Links)
  • Im Vertretungsfall eine Vollmacht (siehe unten: Links); der/die Bevollmächtigte muss sich ausweisen können
  • Bei Zulassung auf eine Firma oder Institution: Siehe unter Download: "Zulassung auf eine Firma/Institution"

Hinweis

  • Das Fahrzeug ist vor oder bei der Zulassung vorzuführen, wenn es bisher in Deutschland nicht zugelassen war
  • Das Fahrzeug ist nicht vorzuführen, wenn es bereits in Deutschland zugelassen war und dazu der Fahrzeugbrief/Zulassungsbescheinigung Teil II im Original vorgelegt wird

Besonderes
Sofern ein Fahrzeug aufgrund einer Einzelgenehmigung, Vollabnahme oder Gutachten gemäß § 19 (2) in Verbindung mit § 21 StVZO von einer Überwachungsorganisation zugelassen werden soll, ist seit dem 29.04.2009 die Einholung einer Betriebserlaubnis bei einer Zulassungsbehörde notwendig. Das Land Hessen hat hierzu Bündelungsbehörden eingerichtet. Für den Wetteraukreis ist der Landkreis Fulda zuständig, sh. folgenden Link: http://www.landkreis-fulda.de/Einzelgenehmigung.594.0.html

Ansprechpartner/innen
Mitarbeiter/innen allgemein
Name/
Organisationseinheit
Telefon Raum Mail
Claudia Samel +(49) 6031 83 2115 305 mail
Gerhard Gallisch +(49) 6031 83 2114 305 mail
Angelika Hensel +(49) 6031 83 2112 307 mail
Renate Busalt +(49) 6031 83 2113 306 mail
Petra Buhlmann +(49) 6031 83 2111 307 mail
Liesa Mogk +(49) 6031 83 2107 310 mail
Dietmar Schopf +(49) 6031 83 2117 302 mail
Hannelore Probst +(49) 6031 83 2118 302 mail

Links
Vollmacht
Einzugsermächtigung
Merkblatt zur Kfz-Steuer
Zulassung auf eine Firma oder Institution


Zuständig
2.1 Verkehr