Allgemeine Verkehrsangelegenheiten - Taxi und Mietwagen
Der Fachdienst Verkehr ist für die Erteilung von Konzessionen für den Verkehr mit Taxen gemäß § 47 PBefG sowie für den Verkehr mit Mietwagen nach § 49 PBefG für den Bereich folgender Städte und Gemeinden unter 7.500 Einwohnern zuständig:
• Gemeinde Echzell
• Gemeinde Glauburg
• Gemeinde Hirzenhain
• Gemeinde Kefenrod
• Gemeinde Limeshain
• Stadt Münzenberg
• Gemeinde Ober-Mörlen
• Gemeinde Ranstadt
• Stadt Reichelsheim
• Gemeinde Rockenberg
• Gemeinde Wöllstadt
Benötigte Unterlagen
- Antrag auf Erteilung, Verlängerung (siehe Download)
- Angaben zur Leistungsfähigkeit des Betriebes (siehe Download)




