Taxi- und Mietwagen

Taxi und Mietwagen



Der Fachdienst Verkehr ist für die Erteilung von Konzessionen für den Verkehr mit Taxen gemäß § 47 PBefG sowie für den Verkehr mit Mietwagen nach § 49 PBefG für den Bereich folgender Städte und Gemeinden unter 7.500 Einwohnern zuständig:

  • Gemeinde Echzell
  • Gemeinde Glauburg
  • Gemeinde Hirzenhain
  • Gemeinde Kefenrod
  • Gemeinde Limeshain
  • Stadt Münzenberg
  • Gemeinde Ober-Mörlen
  • Gemeinde Ranstadt
  • Stadt Reichelsheim
  • Gemeinde Rockenberg
  • Gemeinde Wöllstadt

Benötigte Unterlagen
  • Antrag auf Erteilung, Verlängerung (siehe Download)
  • Angaben zur Leistungsfähigkeit des Betriebes (siehe Download)


Links
Antrag auf Genehmigung Gelegenheitsverkehr


Zuständig
2.1 Verkehr