Allgemeine Verkehrsangelegenheiten - Taxi- und Mietwagen

Allgemeine Verkehrsangelegenheiten - Taxi und Mietwagen



Der Fachdienst Verkehr ist für die Erteilung von Konzessionen für den Verkehr mit Taxen gemäß § 47 PBefG sowie für den Verkehr mit Mietwagen nach § 49 PBefG für den Bereich folgender Städte und Gemeinden unter 7.500 Einwohnern zuständig:

• Gemeinde Echzell
• Gemeinde Glauburg
• Gemeinde Hirzenhain
• Gemeinde Kefenrod
• Gemeinde Limeshain
• Stadt Münzenberg
• Gemeinde Ober-Mörlen
• Gemeinde Ranstadt
• Stadt Reichelsheim
• Gemeinde Rockenberg
• Gemeinde Wöllstadt

Benötigte Unterlagen
  • Antrag auf Erteilung, Verlängerung (siehe Download)
  • Angaben zur Leistungsfähigkeit des Betriebes (siehe Download)


Links
Antrag auf Genehmigung Gelegenheitsverkehr


Zuständig
2.1 Verkehr