Taxi und Mietwagen
Der Fachdienst Verkehr ist für die Erteilung von Konzessionen für den Verkehr mit Taxen gemäß § 47 PBefG sowie für den Verkehr mit Mietwagen nach § 49 PBefG für den Bereich folgender Städte und Gemeinden unter 7.500 Einwohnern zuständig:
- Gemeinde Echzell
- Gemeinde Glauburg
- Gemeinde Hirzenhain
- Gemeinde Kefenrod
- Gemeinde Limeshain
- Stadt Münzenberg
- Gemeinde Ober-Mörlen
- Gemeinde Ranstadt
- Stadt Reichelsheim
- Gemeinde Rockenberg
- Gemeinde Wöllstadt
Benötigte Unterlagen
- Antrag auf Erteilung, Verlängerung (siehe Download)
- Angaben zur Leistungsfähigkeit des Betriebes (siehe Download)
Links
Antrag auf Genehmigung GelegenheitsverkehrZuständig
2.1 Verkehr
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