Kfz-Zulassung - Beibehaltung des Kennzeichens innerhalb Hessens
Auf Grund einer allgemeinen Ausnahmeregelung des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung besteht ab 1. November 2009 die Möglichkeit, bei einer Verlegung des Wohn- oder Betriebssitzes innerhalb des Landes Hessen das bisherige Kennzeichen weiter zu verwenden. Die Entscheidung darüber trägt ausschließlich der/die Fahrzeughalter/in. Bitte beachten Sie, dass hierbei kein Halterwechsel stattfinden darf.
Weitere Informationen finden Sie unter dem Download "Informationen über die Beibehaltung des Kennzeichens".
Benötigte Unterlagen
- Gültiger Personalausweis oder gültiger Reisepass mit Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate) oder gültiger Personalausweisersatz; ausländische Ausweisdokumente immer mit Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate), sofern nicht die vollständige Anschrift im Ausweisdokument enthalten ist;
- Zulassungsbescheinigung Teil I / Kraftfahrzeugschein und Fahrzeugbrief (sh. auch Besonderes)
- Gültiger Nachweis über die Hauptuntersuchung (Untersuchungsbericht im Original oder Fahrzeugschein )
- Elektronische Versicherungsbstätigungsnummer "eVB-Nummer" (ehemals Versicherungsdoppelkarte)
- Einzugsermächtigung für Kfz-Steuererhebung, sofern sich Ihr Kreditinstitut geändert hat (siehe unten: Links);
- Im Vertretungsfall eine Vollmacht (siehe unten: Links); der/die Bevollmächtigte muss sich ausweisen können
- Bei Zulassung auf eine Firma/Institution (siehe unten: Links)
Besonderes
Seit 01.10.2005 werden bundesweit neue Fahrzeugpapiere eingeführt.
Sofern Sie neue Fahrzeugpapiere besitzen, reicht die alleinige Vorlage der Zulassungsbescheinigung Teil I aus.
Die Zulassungsbescheinigung Teil I ersetzt den bisherigen Fahrzeugschein,
Die Zulassungsbescheinigung Teil II den bisherigen Fahrzeugbrief
Die bisherigen Dokumente behalten ihre Gültigkeit. Muss jedoch bei einem Zulassungsvorgang eines der beiden Dokumente neu ausgestellt werden, muss auch das zweite „alte“ Dokument neu erstellt werden. Für ein Fahrzeug dürfen nur die bisherigen Dokumente oder nur die neuen Dokumente ausgegeben sein.
!!! Bitte legen Sie den alten Fahrzeugbrief und den alten Fahrzeugschein
bei der Zulassungsbehörde vor !!!
Sollte das Fahrzeug finanziert sein, fragen Sie vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsbehörde nach, ob für Ihren Zulassungsvorgang der Fahrzeugbrief vorgelegt werden muss.
Ansprechpartner/innen
| Zulassungsstelle | Öffnungszeiten |
|---|---|
| Büdingen Bürgerbüro in der Stadtverwaltung Eberhard Bauner Allee 16 63654 Büdingen Tel.: 06042 / 884 144 – 148 Fax: 06042 / 884 250 |
Mo., Di., Mi., Fr.: 7.30 Uhr – 16.30 Uhr Do.: 7.30 Uhr – 18.00 Uhr Annahmeschluss jeweils 30 Minuten vor Dienstende |
| Butzbach Zulassungsstelle der Stadt Butzbach August-Storch-Str. 8 35510 Butzbach Tel.: 06033 / 7480 11 – 13 Fax: 06033 / 7480 20 |
Mo. – Do.: 8.00 Uhr – 16.00 Uhr Fr.: 8.00 Uhr – 12.00 Uhr |
| Friedberg Zulassungsstelle der Stadt Friedberg Alte Bahnhofstraße 15 61169 Friedberg Tel.: 06031 / 88410 - 414 Fax: 06031 / 88430 |
Mo. – Do.: 7.30 Uhr – 16.00 Uhr Fr.: 7.30 Uhr – 11.00 Uhr |
| Karben Bürgerhaus Petterweil Sauerbornstraße 12 – 14 61184 Karben Tel.: 06039 / 931 451 Fax: 06039 / 931 452 |
Mo. – Do.: 7.30 Uhr – 15.30 Uhr Fr.: 7.30 Uhr – 12.00 Uhr Annahmeschluss jeweils 30 Minuten vor Dienstende |
| Nidda Bürger Service im Rathaus Schloßgasse 34 63667 Nidda Tel.: 06043 / 8006 121 – 122 Fax: 06043 / 8006 127 |
Mo. – Mi.: 8.00 Uhr – 16.00 Uhr Do.: 8.00 Uhr – 18.00 Uhr Fr.: 8.00 Uhr – 12.00 Uhr Sa.: 9.00 Uhr – 12.00 Uhr |
Links
VollmachtZulassung auf eine Firma oder Institution
Einzugsermächtigung
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