Öffentliche Straßen im Wetteraukreis
Öffentliche Straßen sind Straßen, die dem öffentlichen Verkehr gewidmet sind.
Öffentliche Straßen werden nach ihrer Verkehrsbedeutung in folgende Straßengruppen eingestuft:
Autobahnen,
Bundesstraßen,
Landesstraßen,
Kreisstraßen,
Stadt- bzw. Gemeindestraßen
Autobahnen dienen dem weiträumigen Schnellverkehr innerhalb der Bundesrepublik (ohne höhengleiche Kreuzungen).
Bundesstraßen dienen dem allgemeinen, weiträumigen Verkehr. Sie bilden untereinander und mit den Autobahnen ein weiträumiges Verkehrsnetz innerhalb der Bundesrepublik.
Landesstraßen bilden untereinander und mit Bundesstraßen, innerhalb eines Landes, ein Verkehrsnetz , das vorwiegend dazu dient, die kreisübergreifenden Verkehre aufzunehmen.
Kreisstraßen dienen dem Verkehr zwischen benachbarten Kreisen und dem überörtlichen Verkehr innerhalb eines Kreises.
Stadt-/ Gemeindestraßen dienen dem innerörtlichen Verkehr und dem Verkehr zwischen Nachbargemeinden.
Für die baulichen Zustände (sind verantwortlich):
An den Autobahnen im Wetteraukreis (WK) das Amt für Straßen- und Verkehrswesen in Frankfurt,
für die Bundes- und Landesstraßen im WK das Amt für Straßen- und Verkehrswesen in Gelnhausen
Für die Kreisstraßen im WK ist der Kreis verantwortlich.
Das Kreisstraßennetz hat eine Länge von rund 223 km. Durch Umstufungen von z.B. Landes- in Kreisstraßen oder Kreisstraßen in Stadt- oder Gemeindestraßen sowie Straßenneubauten kann sich die Länge des Netzes verändern.
Die Überwachung der Straßenzustände, die Mängelbeseitigung sowie den Winterdienst hat der Wetteraukreis per Vertrag dem Hessischen Landesamt für Straßen- und Verkehrswesen in Wiesbaden, mit ihren Ämtern für Straßen- und Verkehrswesen sowie den Straßenmeistereien, übertragen. Für den Wetteraukreis ist das Amt für Straßen- und Verkehrswesen in Gelnhausen zuständig sowie die Straßenmeistereien Friedberg, Nidda, Bruchköbel und Wächtersbach.
Für den baulichen Zustand der Gehwege an Kreisstraßen innerhalb der Ortschaften und für die Stadt- und Gemeindestraßen sind die Städte und Gemeinden zuständig.
Für die verkehrsrechtlichen Belange nach der Straßenverkehrsordnung (StVO) sind zuständig:
An den Autobahnen im Wetteraukreis (WK) die Verkehrszentrale Hessen in Frankfurt,
für die Bundesstraßen im WK die Verkehrsbehörde des Wetteraukreises,
für die Landesstraßen a.) bei den Städten und Gemeinden mit weniger als 7500 Einwohner (EW) die Verkehrsbehörde des Wetteraukreises b.) bei den Städten und Gemeinden über 7500 EW die Verkehrsbehörde der jeweiligen Stadt oder Gemeinde in der die Landesstraße bzw. der Abschnitt der Landesstraße verläuft.
Dies gilt sowohl für die Ortsdurchfahrten wie auch außerhalb der Ortsdurchfahrten für die freie Strecke.
Für die Kreisstraßen sind innerhalb und außerhalb der Ortsdurchfahrten die Verkehrsbehörden der jeweiligen Stadt oder Gemeinde in der die Kreisstraße bzw. der Kreisstraßenabschnitt verläuft, zuständig.
Benötigte Unterlagen
Ansprechpartner/innen
Mitarbeiter/innen
| Name/ Organisationseinheit |
Telefon | Raum | |
|---|---|---|---|
| Reinhard Straub | +(49) 6031 83 4116 | 109 |
Links
Amt für Straßen- und Verkehrswesen FrankfurtAmt für Straßen- und Verkehrswesen Gelnhausen
Zuständig
4.1. Kreis- und Regionalentwicklung
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