Finanzielle Förderung der Selbsthilfegruppen

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Wetteraukreis
Fachdienst Gesundheit
SELBSTHILFE-KONTAKTSTELLE
Europaplatz, Gebäude B, Zi.-Nr. 187a
61169 Friedberg
Tel.: 06031/832345 (8-12 Uhr)
Fax.: 06031/ 83 91 2345
E-Mail: Anette.Obleser@Wetteraukreis.de




Finanzielle Förderung der Selbsthilfegruppen durch den Wetteraukreis

Nicht nur die Zusammenführung der Betroffenen an die einzelnen Gruppen und Stellen hat sich die Selbsthilfe-Kontaktstelle zur Aufgabe gemacht, sondern bald darauf konnte auch die finanzielle Förderung von SHG ermöglicht werden. Über 40 SHG profitieren davon jährlich, mit steigender Tendenz. Die Förderrichtlinien und das Antragsformular können hier nachfolgend aus dem Internet heruntergeladen werden.


Richtlinien und Antragsformular zur Förderung von Selbsthilfegruppen durch den Wetteraukreis


Finanzelle Förderung der Selbsthilfegruppen durch die Krankenkassen nach § 20 Abs. 4 SGB V:

Im Jahre 2001 wurde das Gesetz zur Förderung der SHG durch die Krankenkassen nach § 20 Abs. 4 SGB V verabschiedet.

Seit dem gilt: Selbsthilfegruppen, die den Grundlagen der Förderkriterien der Spitzenverbände der Krankenkassen (GKV) entsprechen, können Pauschalanträge und Projektanträge bei den Krankenkassen stellen.

Nachstehend finden Sie alle Informationen über den GKV-Internet-Auftritt

GKV-Informationen und Anträge


Verantwortlich für die Arbeit in der Selbsthilfe-Kontaktstelle
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Anette Obleser +(49) 6031 83 2345 Gebäude B, Raum 187a Mail


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