2.3.1 Medizinalaufsicht, Betreuungsstelle

2.3.1 Medizinalaufsicht, Betreuungsstelle


Medizinalaufsicht

Der Medizinalaufsicht unterliegen Gesundheitsfachberufe aufgrund gesetzlicher Bestimmungen. Die Gesundheitsämter sind zur Führung einer Medizinalkartei verpflichtet. Die Verpflichtung zur Erhebung der Daten ergibt sich aus dem Hessischen Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst (HGöGD), (Dienstordnung der Gesundheitsämter) und dem Heilberufsgesetz.
Das Gesundheitsamt erhebt also Daten über diejenigen Personen, die in seinem Bezirk selbständig oder in abhängiger Stellung Behandlung, Pflege oder gesundheitliche Fürsorge am Menschen ausüben wie z. B. Ärzte/Ärztinen, Zahnärzte/Zahnärztinnen, Heilpraktiker/Heilpraktikerin, Hebammen/Entbindungspfleger, Physiotherapeut/Physiotherapeutin, Ergotherapeut/Ergotherapeutin, Logopäde/Logopädin, Podologe/Podologin und Personen, die in der ambulanten Krankenpflege tätig sind wie Krankenpfleger/Krankenpflegerin und Krankenschwestern. Dies dient einerseits der Überwachung zum Schutz der Patienten, gibt andererseits aber auch Aufschluss über den Versorgungsgrad in den einzelnen Gesundheitsfachberufen oder im Katastrophenfall eine zügige Anforderung von benötigten Ärzten/Ärztinnen zu ermöglichen.
Im Rahmen der Medizinalaufsicht werden Personen überprüft, die berufs- oder gewerbemäßig Tätigkeiten vornehmen, die der Festellung, Heilung oder Linderung von Krankheiten, Leiden oder Körperschäden bei Menschen dienen. Zur Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung ist die Erlaubnis als Heilpraktiker/Heilpraktikerin erforderlich.
Diese kann nach bestandener Überprüfung durch den Amtsarzt von der zuständigen Behörde erteilt werden.
Darüber hinaus wird die Medizinalaufsicht bei Waffenrechtsauskünften und nach dem Friedhofs- und Bestattungsgesetz tätig.
Der Krisenstab Medizinische Gefahrenlagen und dessen Geschäftsstelle sind ebenfalls in der Medizinalaufsicht angesiedelt.


Betreuungsstelle

Am 01.01.1992 trat das Betreuungsrecht in Kraft und ersetzte das fast 100 Jahre alte Vormundschafts- und Pflegschaftsrecht für Erwachsene. Ziel des Betreuungsrechts ist es, die Grundrechte und die Selbstbestimmung der Betroffenen zu verwirklichen. Zur Umsetzung dieser Ziele wurden die Betreuungsstellen eingerichtet. Die Betreuungsstelle in Friedberg ist zuständig für den gesamten Wetteraukreis.



Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
Betreuungsstelle
Name/
Organisationseinheit
Telefon Raum Mail
Gabriele Zeeb
Fachstellenleiterin
+(49) 6031 83 2313 180 Mail
Regina Schulz
Sekretariat der Fachdienstleitung,
Beschwerdemanagement,
Geschäftsstelle Betreuungswesen
+(49) 6031 83 2301 143 Mail
Marie-Kristin Moritz
Sekretariat der Fachdienstleitung,
Beschwerdemanagement,
Geschäftsstelle Betreuungswesen
+(49) 6031 83 2303 143 Mail
Thomas Abel
Dipl. Psychologe
+(49) 6031 83 2316 Gebäude B Mail
Gabriele Dietrich
Dipl. Sozialarbeiterin
+(49) 6031 83 2317 Gebäude B Mail
Kathrin Wolf
Dipl. Sozialarbeiterin
+(49) 6031 83 2318 Gebäude B Mail
Sabine von zur Mühlen
Verwaltungsfachwirtin
+(49) 6031 83 2315 182 Mail

Besonderes:
Medizinalaufsicht
Name/
Organisationseinheit
Telefon Raum Mail
Dr. med. Reinhold Merbs
Leiter des Fachdienstes Gesundheit, Rettungsdienst, Katastrophenschutz und Brandschutz
+(49) 6031 83 2300 139 Mail
Norbert Müller
Verwaltungsleiter
+(49) 6031 83 2302 175
Mail
Birgit Meub
Geschäftszimmer
Rechnungswesen
Gleitzeitbeauftragte
Leichenschauwesen
+(49) 6031 83 2304 188
Mail
Kurt Koch
Geschäftszimmer
Rechnungswesen
Gleitzeitbeauftragte
Leichenschauwesen
+(49) 6031 83 2305 188 Mail
Dagmar Meinel
Dipl. oec. troph.
Ernährungsberatung
Krisenstab Medizinische Gefahrenlagen
+(49) 6031 83 2312 177 Mail
NN
Controlling
+(49) 6031 83 2306
Mail
Helga Ewald
Medizinalaufsicht
Systembeauftragte
+(49) 6031 83 2311 137 Mail