2.3.1 Medizinalaufsicht, Betreuungsstelle
Medizinalaufsicht
Der Medizinalaufsicht unterliegen Gesundheitsfachberufe aufgrund gesetzlicher Bestimmungen. Die Gesundheitsämter sind zur Führung einer Medizinalkartei verpflichtet. Die Verpflichtung zur Erhebung der Daten ergibt sich aus dem Hessischen Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst (HGöGD), (Dienstordnung der Gesundheitsämter) und dem Heilberufsgesetz.
Das Gesundheitsamt erhebt also Daten über diejenigen Personen, die in seinem Bezirk selbständig oder in abhängiger Stellung Behandlung, Pflege oder gesundheitliche Fürsorge am Menschen ausüben wie z. B. Ärzte/Ärztinen, Zahnärzte/Zahnärztinnen, Heilpraktiker/Heilpraktikerin, Hebammen/Entbindungspfleger, Physiotherapeut/Physiotherapeutin, Ergotherapeut/Ergotherapeutin, Logopäde/Logopädin, Podologe/Podologin und Personen, die in der ambulanten Krankenpflege tätig sind wie Krankenpfleger/Krankenpflegerin und Krankenschwestern. Dies dient einerseits der Überwachung zum Schutz der Patienten, gibt andererseits aber auch Aufschluss über den Versorgungsgrad in den einzelnen Gesundheitsfachberufen oder im Katastrophenfall eine zügige Anforderung von benötigten Ärzten/Ärztinnen zu ermöglichen.
Im Rahmen der Medizinalaufsicht werden Personen überprüft, die berufs- oder gewerbemäßig Tätigkeiten vornehmen, die der Festellung, Heilung oder Linderung von Krankheiten, Leiden oder Körperschäden bei Menschen dienen. Zur Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung ist die Erlaubnis als Heilpraktiker/Heilpraktikerin erforderlich.
Diese kann nach bestandener Überprüfung durch den Amtsarzt von der zuständigen Behörde erteilt werden.
Darüber hinaus wird die Medizinalaufsicht bei Waffenrechtsauskünften und nach dem Friedhofs- und Bestattungsgesetz tätig.
Der Krisenstab Medizinische Gefahrenlagen und dessen Geschäftsstelle sind ebenfalls in der Medizinalaufsicht angesiedelt.
Betreuungsstelle
Am 01.01.1992 trat das Betreuungsrecht in Kraft und ersetzte das fast 100 Jahre alte Vormundschafts- und Pflegschaftsrecht für Erwachsene. Ziel des Betreuungsrechts ist es, die Grundrechte und die Selbstbestimmung der Betroffenen zu verwirklichen. Zur Umsetzung dieser Ziele wurden die Betreuungsstellen eingerichtet. Die Betreuungsstelle in Friedberg ist zuständig für den gesamten Wetteraukreis.
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
Betreuungsstelle
| Name/ Organisationseinheit |
Telefon | Raum | |
|---|---|---|---|
| Gabriele Zeeb Fachstellenleiterin |
+(49) 6031 83 2313 | 180 | |
| Regina Schulz Sekretariat der Fachdienstleitung, Beschwerdemanagement, Geschäftsstelle Betreuungswesen |
+(49) 6031 83 2301 | 143 | |
| Marie-Kristin Moritz Sekretariat der Fachdienstleitung, Beschwerdemanagement, Geschäftsstelle Betreuungswesen |
+(49) 6031 83 2303 | 143 | |
| Thomas Abel Dipl. Psychologe |
+(49) 6031 83 2316 | Gebäude B | |
| Gabriele Dietrich Dipl. Sozialarbeiterin |
+(49) 6031 83 2317 | Gebäude B | |
| Kathrin Wolf Dipl. Sozialarbeiterin |
+(49) 6031 83 2318 | Gebäude B | |
| Sabine von zur Mühlen Verwaltungsfachwirtin |
+(49) 6031 83 2315 | 182 |
Besonderes:
Medizinalaufsicht
| Name/ Organisationseinheit |
Telefon | Raum | |
|---|---|---|---|
| Dr. med. Reinhold Merbs Leiter des Fachdienstes Gesundheit, Rettungsdienst, Katastrophenschutz und Brandschutz |
+(49) 6031 83 2300 | 139 | |
| Norbert Müller Verwaltungsleiter |
+(49) 6031 83 2302 | 175 |
|
| Birgit Meub Geschäftszimmer Rechnungswesen Gleitzeitbeauftragte Leichenschauwesen |
+(49) 6031 83 2304 | 188 |
|
| Kurt Koch Geschäftszimmer Rechnungswesen Gleitzeitbeauftragte Leichenschauwesen |
+(49) 6031 83 2305 | 188 | |
| Dagmar Meinel Dipl. oec. troph. Ernährungsberatung Krisenstab Medizinische Gefahrenlagen |
+(49) 6031 83 2312 | 177 | |
| NN Controlling |
+(49) 6031 83 2306 | ||
| Helga Ewald Medizinalaufsicht Systembeauftragte |
+(49) 6031 83 2311 | 137 |
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