Personalrat

Personalrat


Personalräte werden in allen Einrichtungen des öffentlichen Dienstes gebildet. Sie haben folgende Aufgaben:

1. Maßnahmen, die der Dienststelle und ihren Angehörigen dienen, zu beantragen,

2. darüber zu wachen, daß die zugunsten der Beschäftigten geltenden Gesetze, Verordnungen, Tarifverträge, Dienstvereinbarungen und Verwaltungsanordnungen durchgeführt werden,

3. Anregungen und Beschwerden von Beschäftigten entgegenzunehmen und, falls sie berechtigt erscheinen, durch Verhandlung mit dem Leiter der Dienststelle auf ihre Erledigung hinzuwirken,

4. die Eingliederung und berufliche Entwicklung Schwerbehinderter und sonstiger schutzbedürftiger, insbesondere älterer Personen zu fördern,

5. Maßnahmen zur beruflichen Förderung Schwerbehinderter zu beantragen,

6. Maßnahmen zu beantragen, die der Gleichstellung und Förderung von Frauen dienen,

7. die Eingliederung ausländischer Beschäftigter in die Dienststelle und das Verständnis zwischen ihnen und den deutschen Beschäftigten zu fördern,

8. mit der Jugend- und Auszubildendenvertretung zur Förderung der Belange der in § 54 Abs. 1 Satz 1 genannten Beschäftigten eng zusammenzuarbeiten.

(§62 Hessisches Personalvertretungsgesetz)



Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
Name/
Organisationseinheit
Telefon Raum Mail
Geschäftszimmer +(49) 6031 83 5901 3 Mail

Besonderes:
Hessisches Personalvertretungsgesetz