Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Verwaltung des Fachbereichs Jugend und Soziales und die Aufgaben des Jugendamtes wahr. Gesetzliche Grundlage sind Paragraf 70 und 71 Sozialgesetzbuch VIII „Kinder- und Jugendhilfe“.
Der Wetteraukreis als Träger der öffentlichen Jugendhilfe führt die Geschäfte der laufenden Verwaltung im Rahmen der Satzung und der Beschlüsse der Kreistages/Kreisausschusses und des Jugendhilfeausschusses. Der Jugendhilfeausschuss befasst sich mit allen Angelegenheiten der Jugendhilfe.
Der Jugendhilfeausschuss und seine Themen
Alle Maßnahmen und Entscheidungen werden unter Wahrnehmung der Zukunftsaufgabe des Diversitäts-Managements und der Inklusion gestaltet.
Das Aufgabenspektrum des Jugendhilfeausschusses spiegelt die Aufgabenfülle der Jugendhilfe wider. Die örtlichen öffentlichen Jugendhilfeträger, wie hier der Wetteraukreis, sind deshalb zur partnerschaftlichen Zusammenarbeit verpflichtet mit:
Diese Kooperation spiegelt sich auch in der Zusammensetzung des Gremiums wieder.
Der Jugendhilfeausschuss und seine Mitglieder
Zur Vorbereitung und Beratung seiner Beschlüsse kann der Jugendhilfeausschuss für bestimmte Bereiche Fachausschüsse einsetzen. Die Ausschüsse tagen in der Regel öffentlich.
Für Fragen, Anregungen oder Teilnahme wenden Sie sich bitte an unsere Ansprechpartnerin Julia Schreiter.