Aufenthaltserlaubnis
Bei der erstmaligen Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis kann eine Vorsprache bei der Ausländerbehörde erst nach der Anmeldung beim zuständigen Einwohnermeldeamt der jeweiligen Wohnsitzgemeinde erfolgen. Nach Ihrer Anmeldung vereinbaren Sie bitte unter der nebenstehenden Telefonnummer einen Termin zwecks Vorsprache.
Benötigte Unterlagen
Die Erteilung oder Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis ist auf Antrag möglich, wenn die nachfolgenden Voraussetzungen erfüllt sind. Dabei sind geforderte Nachweise grundsätzlich im Original und - wenn möglich - auch bereits in Kopie vorzulegen.
Nachweise über die Sicherung des Lebensunterhaltes der gesamten Familie bei
- Arbeitnehmern durch Gehaltsnachweise der letzten drei Monate, ggf. auch vom Ehegatten und von erwerbstätigen Kindern sowie den aktuellen Arbeitsvertrag
- Selbstständigen oder Freiberuflichen durch den letzten Einkommensteuerbescheid und eine aktuelle Bescheinigung des Steuerberaters über das durchschnittliche monatliche Nettoeinkommen sowie eines Krankenversicherungsnachweises
- nicht erwerbstätigen Ehegatten durch Nachweise der Sicherung des Lebensunterhaltes durch andere Familienangehörige nach den vorstehenden Kriterien
- Wohnraumnachweis
Nachweis über ausreichenden Wohnraum für alle im Haushalt lebenden Personen durch Vorlage eines entsprechenden Miet- oder Kaufvertrages des Wohnraumes, aus dem die Wohnungsgröße und die aktuelle Miet-/Zahlungsbelastung hervorgeht.
Darüber hinaus werden benötigt
- vollständig ausgefülltes
Antragsformular - gültiger Nationalpass
- aktuelles biometrisches Passfoto
Formulare
Kosten
Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis
- mit einer Geltungsdauer bis zu einem Jahr : 100 Euro
- mit einer Geltungsdauer von mehr als einem Jahr: 110 Euro
Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis
- für einen weiteren Aufenthalt von bis zu drei Monaten: 65 Euro
- für einen weiteren Aufenthalt von mehr als drei Monaten: 80 Euro
Änderungen
- Änderung der Aufenthaltserlaubnis wegen Wechsel des Aufenthaltszwecks: 90 Euro
- Änderung des Aufenthaltstitels, sofern die Änderungen die Nebenbestimmungen zur Ausübung der Beschäftigung betreffen: 90 Euro
- Änderung des Aufenthaltstitels wegen Aufhebung oder Änderung einer Auflage zum Aufenthaltstitels auf Antrag: 30 Euro
Besonderes
Eine Sachbearbeitung ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung unter nebenstehender Telefonnummer möglich.
Zuständig
Ausländerbehörde / Aufenthalt in Deutschland