Verlust der Fahrzeugpapiere/Kennzeichen

Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein / ZBI), Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief / ZB II)

Benötigte Unterlagen

Diebstahl der Fahrzeugpapiere oder Kennzeichen

  • Diebstahlsanzeige von der Polizei (das Dokument/Kennzeichen muss aufgeführt sein)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Im Vertretungsfall ist eine Vollmacht vorzulegen. Der/die Bevollmächtigte muss ein gültiges Ausweisdokument im Original vorlegen. Eine Ausweiskopie mit Unterschrift des/der Vollmachtgebers/in reicht aus.

Verlust der Fahrzeugpapiere oder Kennzeichen

  • Abgabe einer Versicherung an Eides statt durch den/die Fahrzeughalter/in
  • gültiges Ausweisdokument

Verlust der Fahrzeugpapiere oder Kennzeichen im Erbfall

  • Sterbeurkunde des/der Fahrzeughalter/in
  • bei Verlust der ZB I oder der Kennzeichen muss die ZBII im Original vorgelegt werden
  • bei Verlust der ZB II ist ein Erbschein notwendig; sollte es mehrere Erben geben ist von jedem/r Erben/in eine Vollmacht und Ausweiskopie mit Unterschrift vorzulegen
  • Abgabe einer Versicherung an Eides statt durch den/die bevollmächtigte/n Erben/in.
  • gültiges Ausweisdokument

Verlust der Fahrzeugpapiere nach einem Kauf

  • Kaufvertrag mit dem Vermerk, dass die Papiere/Kennzeichen beim Kauf übergeben wurden
  • Abgabe einer Versicherung an Eides statt durch den/die Käufer/in.
  • gültiges Ausweisdokument

Kosten

ca. 30 € bis 70 €

Besonderes

  • war das Fahrzeug zuletzt in einem anderen Landkreis zugelassen ist von dort eine Unbedenklichkeitsbescheinigung einzuholen
  • ist nur ein Kennzeichen verloren gegangen oder gestohlen worden ist das zweite Kennzeichen vorzulegen
  • Die Versicherung an Eides statt kann nicht durch eine/n Bevollmächtigte/n in Vertretung abgegeben werden. Die Versicherung an Eides statt muss vor Ort bei der Zulassungsstelle oder bei einem Notar geleistet werden (31,00 €)
  • bei Diebstahl oder Verlust der ZB I muss ein gültiger Hauptuntersuchungsbericht im Original vorgelegt werden
  • der Diebstahl/Verlust der Kennzeichen hat grundsätzlich eine Kennzeichensperre und Umkennzeichnung zur Folge; ZB I und ZB II sind vorzulegen

Sprechzeiten

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Mittwoch
7.30 Uhr - 12.00 Uhr
Donnerstag
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Freitag
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Tel.: 06042 / 989 0
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