Erzieherischer Jugendschutz

Grafik einer Videokonferenz mit mehreren Bildschirmen
Ein Schwerpunkt des Erzieherischen Jugendschutzes: Medienkompetenz

Der Erzieherische Kinder- und Jugendschutz ist ein Handlungsfeld der Jugendhilfe, gesetzlich definiert in § 14 SGB VIII und dem Jugendschutzgesetz (JuSchG).

Hauptaufgabe ist es, die Rechte und Chancen von Kindern und Jugendlichen auf eine positive gesundheitliche und psychosoziale Entwicklung zu sichern und ihre Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu fördern.

Das Ziel aller Bemühungen ist, Kinder und Jugendliche vor den vielfältigen Gefährdungen zu schützen. Kinder- und Jugendschutz ist also Prävention im Vorfeld möglicher Gefährdungen.

Der Erzieherische Jugendschutz ist sowohl Ansprechpartner für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene als auch für Eltern und Multiplikatoren. Er ist zuständig für die pädagogischen Aspekte des Jugendschutzes.   

Projekte für Kinder und Jugendliche

  • Feiern mit Regeln: Ihr plant eine öffentliche Party, z.B. eure Abifete und braucht Tipps, was ihr dabei alles beachten müsst.
  • RESPEKT: An eurer Schule gibt es Probleme mit Ausgrenzung oder Diskriminierung - wir planen mit euch eine Veranstaltung dazu
  • Beratung: Ihr habt Fragen zu Themen wie Kinderrechte, Ferienjob, Mobbing ... - wir helfen gerne weiter.

Für Eltern, Fachkräfte und andere Erwachsene

  • Information und Beratung: zu jugendschutzrelevanten Themen
  • Elternabende zu unterschiedlichen Themen des Jugendschutzes wie z.B. Medien-Nutzung oder Mobbing
  • Jugendschutz in der Öffentlichkeit: Beratung für Veranstalter, freie Träger, Vereine und andere Interessierte zum JuSchG

Projekte/ Prävention

 

 

 

Ansprechpartner/innen

Name Telefon Fax Raum E-Mail
Josephin Koch 06031 83-3309 06031 83-913309 29 E-Mail

Zuständig

Jugendarbeit und Jugendgerichtshilfe