Vormundschaft, Amtsvormundschaft, Pflegschaft

Eine gesetzliche Amtsvormundschaft tritt für ein Kind ein, dessen Mutter noch minderjährig ist. Eine bestellte Amtsvormundschaft tritt für ein Kind ein, wenn dessen Eltern oder dem alleinsorgeberechtigten Elternteil das Sorgerecht durch das Gericht entzogen wurde. Eine bestellte Amtspflegschaft tritt für ein Kind ein, wenn dessen Eltern oder dem alleinsorgeberechtigten Elternteil ein Teil des Sorgerechts durch das Gericht entzogen wurde.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Vormundschaft nehmen vielfältige Aufgaben wahr. Je nach Art der Vormundschaft und individuellem Bedarf nehmen sie die Rechte der Kinder wahr und vertreten diese unter Umständen auch gerichtlich. Ihr Blick ist stets auf das Wohl ihrer Mündel in pädagogischen, erzieherischen und rechtlichen Fragen gerichtet. Dabei sind sie nur dem Mündel verpflichtet, zu dem sie persönlichen Kontakt pflegen.

Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Vormundschaft sind in Friedberg, Europaplatz, tätig und unter dieser E-Mail-Adresse erreichbar.

Ansprechpartner/innen

Geschäftszimmer

Name Telefon Fax Raum E-Mail
Cindy Grünsfelder 06031 83-3296 06031 83-913296 81 E-Mail

Zuständig

Amtsvormundschaft und Beistandschaft