Anhörungsausschuss beim Landrat des Wetteraukreises

Gemäß den Bestimmungen des Hessischen Ausführungsgesetzes zur Verwaltungsgerichtsordnung besteht beim Fachdienst Recht und Kommunalaufsicht ein sogenannter "Anhörungsausschuss", der vor der Entscheidung über Widersprüche gegen Verwaltungsakte des Landrats und des Kreisausschusses des Wetteraukreises sowie des Gemeindevorstandes und des Bürgermeisters kreisangehöriger Gemeinden mit weniger als 30.000 Einwohner die jeweiligen Widerspruchsführer mündlich "zu hören" hat. Hinsichtlich der Kommunen mit mehr als 30.000 Einwohner, im Kreisgebiet sind dies die Städte Bad Nauheim und Bad Vilbel, wird diese Aufgabe auf der Grundlage einer entsprechenden Verwaltungsvereinbarung ebenfalls durch den Anhörungsausschuss des Wetteraukreises wahrgenommen.

Sofern nicht durch spezielle gesetzliche Bestimmungen die Durchführung eines Vorverfahrens bereits ausgeschlossen ist, werden dem Anhörungsausschuss sämtliche Widerspruchsverfahren zugeleitet und von ihm im Hinblick auf ihre rechtliche Korrektheit bewertet. Zielsetzung dieser Einbindung ist nicht zuletzt der Versuch einer gütlichen und einvernehmlichen Verfahrenserledigung im Vorfeld einer verwaltungsgerichtlichen Entscheidung. Kommt eine solche Verfahrenserledigung nicht zustande, unterbreitet der Ausschuss der jeweiligen Widerspruchsbehörde einen unverbindlichen Entscheidungsvorschlag.

Rechtliche Grundlagen

§§ 7 bis 12 des Hessischen Ausführungsgesetzes zur Verwaltungsgerichtsordnung (HessAGVwGO)

Ansprechpartner/innen

Geschäftsstelle des Anhörungsausschusses

Name Telefon Fax Raum E-Mail
Rosita Reich-Jung 06031 83-1501 06031 83-911501 510 E-Mail

Zuständig

Recht und Kommunalaufsicht