Entsprechend dem Sozialstaatsgebot des Grundgesetzes sollen staatliche Planungen Impulse für den sozialen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Bereich geben sowie Maßnahmen verschiedener staatlicher Instanzen koordinieren und zielgerichtet lenken.
Struktur- und Entwicklungsplanung in den Arbeitsfeldern Jugend, Familie und Soziales ist daher gesetzliche Pflicht- und Sollaufgabe des Wetteraukreises als öffentlichem Träger.* Sie ist mit anderen kommunalen und überörtlichen Planungen wie Landesentwicklungsplanung, Bauleitplanung, Schulentwicklungsplanung etc. abzustimmen.
Der Auftrag besteht:
Die fachpolitische Planungsverantwortung liegt bei den Kreisgremien. Die Sozial- und Jugendhilfeplanung, angesiedelt bei der Fachbereichsleitung Jugend, Familie und Soziales bereitet deren Entscheidungen durch Strategie-, Konzeptions- und Evaluationsaufgaben vor. Die Beteiligung und Mitwirkung von freien Trägern, Kommunen, Interessensgruppen sowie anderer Kooperationspartner erfolgt gemäß dem gesetzlichen Auftrag.
Zu den Aufgaben zählen:
Weitere Info:
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Weitere Links
Wetterauer Kooperationsprojekt "FRITZ"
Regionalforum Jugendhilfe Nidda
Arbeitskreis Schule im Gesprächskreis Prävention der Stadt Karben
Gesundheits- und Sozialportal für den Wetteraukreis
Planungsverband Ballungsraum Frankfurt / Rhein-Main
Statistische Regionaldaten der Bundesagentur für Arbeit
Landesplanung Hessen
Hessisches Statistisches Landesamt
Jugendhilfeplanung in Hessen
* Zu nennen sind u.a. das Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII), §§ 1, 79 und 80, das Hessische Kinder- und Jugendhilfegesetz (HKJGB), § 12, das Sozialgesetz SGB I,§§ 1 und 17, das Sozialgesetzbuch SGB X, § 95
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Karin Mertzlin | 06031 83-3016 | 06031/83-913016 | 214 |