Medizinische Einrichtungen sind verpflichtet ihren Bestand an Beatmungsgeräten zu melden. Dies hat das Kabinett der hessischen Landesregierung am 27. März beschlossen. Die Verordnung tritt zum 1. April in Kraft.
Folgende medizinische Einrichtungen sind meldepflichtig
Das Ministerium begründet die Verordnung mit der exponentiellen Vermehrung und Verbreitung des Corona-Virus. Damit steige auch die Wahrscheinlichkeit eines Anstiegs von Infizierten, die einer Intensivbehandlung oder Beatmung bedürfen, erheblich.
Das Formular für die Erfassung der Beatmungsgeräte steht auf der Website des Ministeriums als Download zur Verfügung. Das ausgefüllte Formular ist dann per
E-Mail oder als Fax: 06031/83-2310 an das Gesundheitsamt des Wetteraukreises zu senden. Das Gesundheitsamt meldet den Bestand an Beatmungsgeräten dann bis zum 7. April an das Hessische Ministerium für Soziales und Integration.