Wer aus einem Risikogebiet außerhalb Deutschlands einreist, ist laut Hessischer Quarantäne-Verordnung verpflichtet, sich einem Corona-Test zu unterziehen. Dabei wird unterschieden:
- Einreise aus einem Risikogebiet: Einreisende müssen sich einem Corona-Test unterziehen. Das muss höchstens 48 Stunden vor oder unmittelbar nach der Einreise geschehen
- Einreise aus einem Hochinzidenz-Gebiet bzw. Virus-Varianten-Gebiet: Diese Einreisenden müssen sich vor Einreise einem Corona-Test unterziehen. Das darf höchstens 48 Stunden vor Einreise geschehen.
Für alle Reisenden aus Risikogebieten gilt, sie müssen
- sich beim zuständigen Gesundheitsamt melden,
- sich unverzüglich und auf direktem Weg in den eigenen Haushalt in die Quarantäne begeben.
Die Quarantäne endet frühestens ab dem fünften Tag nach Einreise, wenn Reiserückkehrer über einen negativen PCR-Test verfügen. Dieser Test darf frühestens fünf Tage nach der Einreise vorgenommen werden.