Für einen Kennzeichendiebstahl (unbedingt Bescheinigung von Polizei der E-Mail beifügen), bei der Zuteilung von einem kurzfristig benötigten Kurzzeit- und Ausfuhrkennzeichen (max. 1 Vorgang) und für im Dienstleistungsgewerbe Tätige können Termine per E-Mail beantragt werden. Das Terminkontingent ist begrenzt.
Zum Dienstleistungsgewerbe gehören zum Beispiel:
Die ausgefüllte Bescheinigung des Arbeitgebers für Beschäftigte im Dienstleistungsgewerbe
per E-Mail an die Zulassungsstelle senden.
Ab sofort sind nur noch Zahlungen mit EC-Karte möglich.
Ein Termin (Datum mit fester Uhrzeit) wird Ihnen per E-Mail zugewiesen.