Der Wetteraukreis ist bemüht, seine Internetauftritte im Einklang mit der Hessischen Verordnung über barrierefreie Informationstechnik vom 16. September 2019 und der
Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV) barrierefrei zu gestalten. Die unten aufgeführte Prüfung der Barrierefreiheit dient als Grundlage des aktuell laufenden Neuaufbaus des gesamten Auftritts.
Ziel des Neuaufbaus ist es unter anderem, durch eine aktuelle Version des Redaktionssystems und ein zeitgemäßes Design die vorliegenden Mängel zu beseitigen und damit eine weitestgehende Barrierefreiheit zu bieten. Nach Abschluss des Projekts im Jahr 2021 erfolgt eine erneute Prüfung der Barrierefreiheit.