Der Naturschutzbeirat ist ein Gremium, das nach dem Hessischen Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz bei allen Unteren Naturschutzbehörden in Hessen einzurichten ist. Ihm gehören unabhängige und sachverständige Personen an. Die Beiratsmitglieder arbeiten ehrenamtlich. Darunter sind Vertreterinnen und Vertreter aller acht in Hessen nach § 3 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes anerkannten Naturschutzvereinigungen sowie der Landwirtschaft. Sie unterstützen und beraten die Untere Naturschutzbehörde des Wetteraukreises in grundsätzlichen Angelegenheiten des Naturschutzes.
Dies gilt insbesondere für
Der Naturschutzbeirat umfasst aktuell 12 ordentliche Mitglieder und Beauftragte und 11 Stellvertreter/innen.
Die Mitglieder des Beirats werden vom Kreisausschuss berufen. Ihre Amtszeit beträgt fünf Jahre. Die Sitzungen des Naturschutzbeirates sind nicht öffentlich.