Der Sportbeirat des Wetteraukreises vertritt die Interessen der sport treibenden Vereine und ist ein beratender Ausschuss für die Kreisgremien.
Dies gilt besonders bei Fragen zur Planung bzw. zum Bau von Sportstätten und Freizeitanlagen des Wetteraukreises und bei Fragen zur Sportförderung.
Der Sportbeirat erarbeitet die Richtlinien zur Sportprojektförderung. Im Rahmen der Sportprojektförderung des Wetteraukreises wird den Sportvereinen die Durchführung von speziellen Maßnahmen durch Gewährung einer finanziellen Unterstützung erleichtert.
Der Sportbeirat setzt sich zusammen aus folgenden stimmberechtigten Mitgliedern:
Dem Sportbeirat gehören zudem mit beratender Stimme an:
Das Gremium trifft sich vierteljährlich zu seinen Beratungen. Die Sitzungen des Sportbeirats sind nicht öffentlich.