Aufenthaltserlaubnis für Ehepartner, Eltern und Kinder von deutschen Staatsangehörigen
Benötigte Unterlagen
Ehegatte eines Deutschen
- Antrag
- gültiger Nationalpass
- Arbeitsvertrag
- Verdienstabrechnungen der letzten drei Monate/Bescheinigung des Steuerberaters (bei Selbständigen)
- Bescheid über Leistungsbezug(Bundesagentur für Arbeit, JobCenter)
- Heiratsurkunde
- Vorsprache von beiden Ehegatten erforderlich
- Sprachzertifikat B1
- Mietvertrag/Wohnraumbescheinigung/Grundbuchauszug
- Bescheinigung über Krankenversicherung
- biometrisches Passbild
Minderjähriges lediges Kind eines Deutschen
- Antrag
- gültiger Nationalpass
- Schulbescheinigungdes Kindes
- Bescheinigung über Krankenversicherung
- biometrisches Passbild
Elternteil eines minerjährigen ledigen Deutschen
- Antrag
- gültiger Nationalpass
- Schulbescheinigung des Kindes/Nachweis über die Ausbildung des Kindes
- gültiger Nationalpass des Kindes/Geburtsurkunde des Kindes
- Nachweis über das Sorgerecht/Vaterschaftsanerkennung
- Bescheinigung über Krankenversicherung
- Mietvertrag/Wohnraumbescheinigung/Grundbuchauszug
Kosten
Ehegatte eines Deutschen: 93 bis 100 Euro
Minderjähriges lediges Kind eines Deutschen: 46,50 bis 50 Euro
Elternteil eines minderjährigen ledigen Deutschen: 93 bis 100 Euro
Rechtliche Grundlagen
§ 28 AufenthG i.V.m § 27 AufenthG
Termine
Terminvergabe online
Zuständig
Aufenthaltsrecht