Benötigte Unterlagen
- Antrag
- Langfristige Aufenthaltsberechtigung der EU(Kopie Aufenthaltstitels)
- gültiger Nationalpass
- biometrisches Passbild
- Verdienstabrechnungen der letzten drei Monate
- Mietvertrag/Wohnraumbescheinigung/Grundbuchauszug
- Sprachzertifikat B1
- Bescheinigung über Krankenversicherung
Kosten
93 bis 100 Euro
Rechtliche Grundlagen
§ 38 a AufenthaltsG
Besonderes
Grundsätzlich ist die Bundesagentur für Arbeit zu beteiligen. Die Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis sollte 4-5 Wochen vor Aufnahme der Tätigkeit abgegeben werden.
Termine
Terminvergabe online
Zuständig
Aufenthaltsrecht