§18/19 Beschäftigung:
Grundsätzlich ist die Bundesagentur für Arbeit zu beteiligen. Die Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis sollte 4-5 Wochen vor Aufnahme der Tätigkeit abgegeben werden.
Aufenthalt als AU-Pair:
Bei Wechsel der Gastfamilie muss ein Fragebogen für die Gastfamilie ausgefüllt werden. Eine Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis ist erforderlich.
Aufenthalt im Rahmen des Bundesfreiwilligendienstes:
Gebühr beträgt 93€ bis 100€
§§18 –19 AufenthG (AU-Pair)
§19e (Bundesfreiwilligendienst)
AU-Pair: Bei Wechsel der Gastfamilie muss ein Fragebogen für die Gastfamilie ausgefüllt werden. Eine Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis ist erforderlich.
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