Beschleunigtes Fachkräfteverfahren

Mit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz wurde zum 01.03.2020 ein beschleunigtes Fachkräfteverfahren eingeführt, das das Visumsverfahren ausländischer Fachkräfte, die zum Zwecke der Beschäftigung nach Deutschland einreisen wollen, beschleunigt.

Fachkraft ist jeder, der

  • eine qualifizierte Berufsausbildung in Deutschland oder eine gleichwertige ausländische Berufsausbildung in einem Ausbildungsberuf absolviert hat oder
  • einen deutschen, einen anerkannten ausländischen oder einen einem deutschen Hochschulabschluss vergleichbaren Hochschulabschluss besitzt

Wenn alle Voraussetzungen vorliegen, erteilt die Ausländerbehörde eine Vorabzustimmung an die jeweils zuständige Auslandsvertretung.

Kosten

Das beschleunigte Fachkräfteverfahren kann vom Arbeitgeber in Vollmacht der Fachkraft gegen Zahlung einer Gebühr (aktuell: 411,00 €) bei der Ausländerbehörde beantragt werden.

Besonderes

Weitere Informationen hinsichtlich der Anerkennungsverfahren und Gleichwertigkeitsfeststellungen erhalten Sie unter:

Wenn Sie kein Deutsch sprechen, müssen Sie einen Dolmetscher mitbringen. Er muss aber nicht vereidigt sein, es kann auch eine Person sein, der Sie vertrauen.

Anfragen und Anträge senden Sie bitte per E-Mail

Termine

Termine sind nur über unsere Online-Terminvergabe buchbar. Eine Terminvergabe über die E-Mail, oder bei persönlicher Vorsprache ist nicht möglich.

Kinder ab 6 Jahren müssen persönlich vorsprechen.

 

Ansprechpartner/innen

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Zuständig

Aufenthaltsrecht