Rentnerbescheinigung

unbefristetes Aufenthaltsrecht

Die Bescheinigung kann ausgestellt werden, wenn ein Auslandsaufenthalt für eine Dauer von mehr als sechs Monaten geplant ist. Sie bestätigt dem Inhaber einer Niederlassungserlaubnis, dass bei einem länger als sechs Monate dauernden Auslandsaufenthalt, das Aufenthaltsrecht nicht erlischt.

Voraussetzungen:

  • 15 Jahre Aufenthalt in der Bundesrepublik
  • 5 Jahre im Besitz der Niederlassungserlaubnis

Benötigte Unterlagen

  • gültiger Reisepass
  • Krankenversicherungsnachweis
  • Verdienstabrechnungen der letzten drei Monate/Bescheinigung des Steuerberaters (bei Selbstständigen) / Rentenbescheid
  • Mietvertrag

Rechtliche Grundlagen

§51 AufenthG

Besonderes

Wenn Sie kein Deutsch sprechen, müssen Sie einen Dolmetscher mitbringen. Er muss aber nicht vereidigt sein, es kann auch eine Person sein, der Sie vertrauen.

Termine

Termine sind nur über unsere Online-Terminvergabe buchbar. Eine Terminvergabe über die E-Mail, oder bei persönlicher Vorsprache ist nicht möglich.

Kinder ab 6 Jahren müssen persönlich vorsprechen.

 

Ansprechpartner/innen

Name Telefon Fax Raum E-Mail
. Aufenthaltsrecht 06031 83-2566 06031 83-912547 E-Mail

Zuständig

Aufenthaltsrecht