Saisonkennzeichen

Sofern ein Fahrzeug nur während eines bestimmten, jährlich wiederkehrenden Zeitraumes (Betriebszeitraum) zugelassen werden soll, kann auf Antrag ein Saisonkennzeichen zugeteilt werden. Der Betriebszeitraum muss mindestens zwei und darf höchsten elf Monate betragen. Er wird auf dem/den Kennzeichen eingeprägt.

Das Fahrzeug darf auf öffentlichen Straßen nur während des auf dem Kennzeichen angegebenen Zeitraumes in Betrieb gesetzt oder abgestellt werden und muss auch außerhalb des Betriebszeitraumes (Saison) haftpflichtversichert sein.

Saisonkennzeichen und Oldtimer (H)-Kennzeichen können kombiniert werden.

Benötigte Unterlagen

  • Gültiges Ausweisdokument
  • Elektronische Versicherungsbestätigungsnummer "eVB-Nummer" (ehemals Versicherungsdoppelkarte)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II / Fahrzeugbrief oder Betriebserlaubnis.
  • Zulassungsbescheinigung Teil I / Kraftfahrzeugschein
  • Kennzeichen bei noch zugelassenen Fahrzeugen
  • Gültiger Nachweis über die Hauptuntersuchung (Untersuchungsbericht im Original oder Fahrzeugschein )
  • Einzugsermächtigung für Kfz-Steuererhebung 
  • Im Vertretungsfall ist eine Vollmacht vorzulegen. Der/die Bevollmächtigte muss ein gültiges Ausweisdokument im Original vorlegen. Eine Ausweiskopie mit Unterschrift des/der Vollmachtgebers/in reicht aus.

Besonderes

 Zulassung auf eine Firma/Institution

Sprechzeiten

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Mittwoch
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Donnerstag
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Freitag
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