Ein neues Fahrzeug, für das eine Zulassungsbescheinigung Teil II ausgegeben wurde, soll zugelassen werden.
Sofern für dieses Fahrzeug keine Zulassungsbescheinigung Teil II erstellt wurde, ist das Fahrzeug wie ein Import zu behandeln.
Siehe dazu unter: Import von Neu-Fahrzeugen.
Seit 01.10.2019 können neue Fahrzeuge unter bestimmten Voraussetzungen online zugelassen werden. Bitte auf folgenden Link klicken: Zum Online-Portal der Zulassungsbehörde
Um die Sicherheit für die Kundinnen/Kunden und Beschäftigten der Kreisverwaltung während der Coronakrise zu erhöhen, ist der Kundenverkehr in den Kfz-Zulassungsbehörden in Friedberg und in Büdingen nur über eine Terminvereinbarung möglich.
Ein Termin kann hier online gebucht werden.
Weiterhin bietet die Zulassungsbehörde Termine in begrenztem Umfang u.a. für im Dienstleistungsbereich Tätige an: Weitere Infos zu Notfällen
Zahlungen (ausschließlich): EC-Karte
In dringenden Fällen können Zulassungsdienste mit dem Anliegen beauftragt werden. Hierbei handelt es sich um eine absolute Notlösung.
Zulassungsstelle | Öffnungszeiten |
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Büdingen | Mo. + Di.:
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Friedberg
| Mo. + Di.: |
Karben | Mo. - Do.: Zur |
Nidda | Mo. u. Di.: |