Veranstaltungen

Mit Veranstaltungen sind beispielsweise gemeint:

  • Motorveranstaltungen
  • Radrennen
  • Volksläufe
  • Festumzüge
  • Fahren in Kolonnen usw.

Zuständigkeit:

Die Zuständigkeit bei Veranstaltungen richtet sich nach dem Umfang / Beginn / Strecke  der Veranstaltung.

Zuständig sind:

Innerhalb einer Gemeinde: Das Ordnungsamt der Stadt oder Gemeinde

Innerhalb des Landkreises (zwei oder mehr Gemeinden): Die Straßenverkehrsbehörde des Landkreises

Kreisübergreifend (zwei oder mehr Landkreise): Das Regierungspräsidium

Benötigte Unterlagen

  • Antrag mit Angabe von Start und Ziel, Zeitpunkt der Maßnahme
  • Streckenplan (Einzel- und Gesamtübersicht, sowie eine Liste der Bahnübergänge und eine Streckenbeschreibung mit Streckenposten etc.)
  • Kopie der Veranstalter-Haftpflichtversicherung oder Deckungszusage der Versicherung für die Veranstaltung
  • Haftungssfreistellung

Der Antrag ist mindestens zwei Monate vor Veranstaltungsbeginn einzureichen.

 

Ansprechpartner/innen

Name Telefon Fax Raum E-Mail
. Verkehrsbehörde 06031 83- 2166 06031 83-912102 E-Mail

Zuständig

Straßenverkehrs- und Zulassungsangelegenheiten