In Kooperation mit den Grundschulen und Fördervereinen werden für Grundschulkinder Betreuungsangebote vorgehalten.
Der Wetteraukreis gewährt den bestehenden Betreuungsangeboten an Grundschulen zusätzlich zu den Landesmitteln einen sogenannten Kreiszuschuss. Diese finanzielle Unterstützung wird jährlich in zwei Teilbeträgen ausgezahlt und soll zur Qualitätssteigerung der Betreuungsangebote beitragen.
Richtlinie Ganztag und Betreuung
§ 15 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2 Hess. Schulgesetz
Die Adressen und Ansprechpartner/-innen der Betreuungsvereine können Sie bei den jeweiligen Grundschulen erfragen.