Für die Erteilung der Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde nach § 2 Heilpraktikergesetz ist eine Überprüfung durch das Gesundheitsamt gesetzlich vorgeschrieben.
Jede Person hat einen Rechtsanspruch auf die Erteilung der Erlaubnis wenn sie die geltenden persönlichen Zulassungsvoraussetzungen nach § 2 Abs. 1 Buchst. a, d, f, und i HeilprGDV 1 erfüllt. Es kann sich jeder Bürger über 25 Jahre (ohne anhängiges Straf- oder Ermittlungsverfahren) zur Überprüfung anmelden. Heilpraktiker ist kein staatlich anerkannter Ausbildungsberuf. In der Regel können die Kandidatinnen und Kandidaten neben einer Vorausbildung im Bereich Soziales, medizinische Hilfsberufe o. ä. den Besuch spezieller Vorbereitungskurse, Heilpraktikerschulen und Praktika oder Hospitationen vorweisen.
Die Überprüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil. Die Überprüfung erfolgt fachlich durch den Amtsarzt oder dessen Vertretung. Zum mündlichen Teil der Überprüfung wird eine Heilpraktikerin oder ein Heilpraktiker bzw. eine Diplom-Psychologin oder ein Diplom-Psychologe als Beisitzer hinzugezogen.
Die Überprüfungen finden im Wetterkreis zweimal im Jahr statt, am dritten Mittwoch im März und am zweiten Mittwoch im Oktober.
Die Einladung zu dem schriftlichen Teil der Überprüfung erfolgt durch den Amtsarzt spätestens vier Wochen vor dem jeweiligen Termin.
Gegenstand der schriftlichen Überprüfung:
Bei der allgemeinen schriftlichen Überprüfung handelt es sich um 60 Antwort-Auswahl-Aufgaben (multiple-choice). Dafür stehen 120 Minuten Bearbeitungszeit zur Verfügung. Die schriftliche Überprüfung ist bestanden, wenn mindestens 75% der Lösungen richtig angegeben werden (45 Fragen), das Bestehen der schriftlichen Überprüfung ist Voraussetzung zur Teilnahme an der mündlichen Überprüfung.
Der schriftliche Teil der Überprüfung soll sich gemäß den Richtlinien zur Durchführung des Heilpraktikergesetzes auf folgende Sachgebiete erstrecken:
Gegenstand der mündlichen Überprüfung:
Die mündliche Überprüfung erfolgt nach bestandener schriftlicher Überprüfung. Sie findet ca. 4 Wochen nach der schriftlichen Überprüfung im Gesundheitsamt statt. Die mündliche Überprüfung ist eine individuelle Einzelüberprüfung und dauert pro Person 20 Minuten bis maximal 60 Minuten, die Einladung zu dem mündlichen Teil der Überprüfung erfolgt durch den Amtsarzt.
Der mündliche Teil der Überprüfung soll sich gemäß den Richtlinien zur Durchführung des Heilpraktikergesetzes auf folgende Sachgebiete erstrecken:
Heilpraktiker/innen dürfen bestimmte Infektionskrankheiten nicht therapieren. Um sicherzustellen, dass diese Krankheiten auch sicher erkannt werden, erfolgt gerade hier eine Kenntnisabfrage.
Die Anmeldung und Antragstellung erfolgt seit dem 01. August 2013 bei der Kreisverwaltung des Wetteraukreises:
Kreisausschuss des Wetteraukreises
Fachdienst Gesundheit & Gefahrenabwehr
Europaplatz
61169 Friedberg
Telefon: 0 60 31/83-23 11
Das Antragsformular finden Sie im u. g. Downloadbereich als PDF-Formular.
Mit dem Antragsformular sind einzureichen:
Bitte folgende Unterlagen erst nach Aufforderung einreichen:
Bitte senden Sie Ihre Anfragen mit Wohnanschrift zur Heilpraktikerüberprüfung unter der folgenden E-Mail-Adresse.
Die Antragsgebühr beträgt 187,00 Euro und wird mit Antragstellung fällig, unabhängig vom weiteren Verlauf der Prüfungszulassung.
Die Gebühr für die schriftliche Überprüfung beträgt 250,00 Euro und wird in einem gesonderten Gebührenbescheid erhoben.
Für die Zulassung zur mündlichen Überprüfung (nur nach bestandener schriftlicher Überprüfung!) wird eine Gebühr in Höhe von 180,00 Euro per Gebührenbescheid erhoben.
Nach Bestehen der mündlichen Überprüfung werden Sie dann nochmals zur Zahlung von 63,00 Euro für die Ausstellung der Erlaubnisurkunde per Gebührenbescheid aufgefordert.
In den Gebühren zur schriftlichen und mündlichen Überprüfung sind die Aufwandsentschädigungen für die beisitzenden Sachverständigen enthalten.
Bitte nicht vorab überweisen!
Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst des Landes Hessen (ÖGDG)
Gesetz über die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung (HeilprG)
Gesetze über die diversen Gesundheitsfachberufe
Zweite Verordnung z. Änderung der Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Arbeit, Familie u. Gesundheit (VwKostO-HMAFG) des Landes Hessen, jeweils in der z. Z. geltenden Fassung.
Für die Allgemein-Heilpraktikerüberprüfung können derzeit keinerlei Anmeldungen angenommen werden!
Bitte senden Sie Ihre Anfragen und Anmeldungen zur Heilpraktikerüberprüfung unter der folgenden E-Mail-Adresse.
Bürgerinnen und Bürger aus dem Einzugsgebiet des Wetteraukreises melden sich bitte unter der angegebenen Telefonnummer.
Name | Telefon | Fax | Raum | |
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Valentina Petker | 06031 83-2311 | 06031 83-912311 | 137 | |
Hannah Stiebeling | 06031 83-2304 | 06031 83-912304 | 144 | |
Marie-Kristin Zimmer | 06031 83-2301 | 06031 83-912301 | 144 |