Bei Notfällen oder Unfällen kommt der Rettungsdienst des Wetteraukreises zur Hilfe. Ziel ist es, den Menschen innerhalb von zehn Minuten beizustehen.
Der Rettungsdienst umfasst den bodengebundenen Rettungsdienst sowie ergänzend die Berg-, Luft- und Wasserrettung.
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Folgende Benutzungsentgelte gem. § 10 Abs. 1, 2 und 4 HRDG haben vom 01.01.2021 bis 31.12.2021 Gültigkeit: