Betreuungsweisung / Vorbewährung für Straftäter von 14 - 21 Jahren

Betreuungsweisung bedeutet eine intensive Betreuung des/der Jugendlichen/Heranwachsenden durch die Jugendgerichtshilfe über einen bestimmten Zeitraum, in dem Problemen bearbeitet und Hilfestellung geleistet werden kann. Es kann sich ebenso um eine Unterstützung bei Beziehungskonflikten insbesondere innerhalb der Familie als auch um Kontakte zu Institutionen handeln.
Für die Vorbewährung (Abklärung, ob eine dauerhafte Bewährung ausgesprochen werden kann) gilt eine ähnlich intensive Betreuung, soweit sie nicht von der Bewährungshilfe geleistet wird. Durch Abklärung der persönlichen Situation, auch durch Gespräche mit Eltern, Schule, der Ausbildungsstätte etc. wird eine Bewertung der Situation in schriftlichem oder mündlichem Bericht an Gerichte oder Staatsanwaltschaft gegeben.

Ansprechpartner/innen

Name Telefon Fax Raum E-Mail
Christiane Volk 06031 83-3310 06031 83-913310 19 E-Mail

Zuständig

Jugendarbeit und Jugendgerichtshilfe