Elternpaare, die nicht miteinander verheiratet sind, können im Fachdienst Jugendhilfe das gemeinsame Sorgerecht für ihr Kind beurkunden. Dies kann bereits vor der Geburt erfolgen. Zur Vermeidung von Wartezeiten können Beurkundungen nur nach vorheriger Terminsvereinbarung erfolgen.
vor Geburt:
nach der Geburt:
§ 1626 Abs. 1 Nr. 1BGB