Jugendleiter/innen - Card

Die Juleica ist in erster Linie für ehrenamtliche Mitarbeiter/innen in der Kinder- und Jugendarbeit bestimmt.

Sie kann auch für neben- und hauptamtliche Mitarbeiter/innen ausgestellt werden, soweit sie wie Jugendleiter/innen tätig werden.

Die/der Jugendleiter/-in muss mindestens 16 Jahre alt sein. In vom Träger besonders zu begründenden Fällen kann die Card auch für Jugendleiter/-innen im Alter von 15 Jahren ausgestellt werden. 

Die Fachstelle Jugendarbeit bietet mit dem Fort- und Ausbildungsprogramm qualifizierte Kompaktseminare an, die die erforderlichen pädagogischen und rechtlichen Kenntnisse zu dem Erwerb einer Juleica vermittelt. Mehr Informationen finden Sie hier.

Die Ausbildung muss mindestens 40 Zeitstunden umfassen. Die Fachstelle Jugendarbeit empfiehlt die Teilnahme an der Juleica-Woche, die jährlich in den Osterferien stattfindet.

Als weitere Voraussetzung ist der gültige Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an einem Lehrgang »Lebensrettende Sofortmaßnahmen« i. S. d. § 19 Fahrerlaubnisverordnung erforderlich. Dieser Nachweis darf aber nicht älter als zwei Jahre sein.

Unabhängig von den Anforderungen zum Erwerb einer Juleica, empfiehlt die Fachstelle Jugendarbeit die Wiederholung einer solchen Ausbildung, um die Kenntnisse in Erste- Hilfe immer wieder neu aufzufrischen.

Verlängerung bzw. Folgeantrag der Juleica:

Die Juleica hat eine Gültigkeitsdauer von 3 Jahren. Jede/r Jugendleiter/in hat die Möglichkeit, einen Antrag auf Verlängerung der Card zu stellen (Folgeantrag). 

Der/ die Jugendleiter/in muss hierfür an einem Fortbildungsangebot im Umfang von mindestens 8 Zeitstunden (entsprechend 10 Schulungseinheiten) teilnehmen.

Mit dem Besuch eines Seminares aus dem Fortbildungsprogramm  werden z.B. diese Anforderungen erfüllt.

Die von anerkannten Organisationen, Vereinen und Verbänden durchgeführte Ausbildung zur Juleica bleibt hiervon unberührt.

 

Benötigte Unterlagen

Ab sofort ist die Jugendleiter/innen - Card nur noch online zu beantragen. 

Besonderes

Für die Inhaber/innen einer solchen Card können auch persönliche Vergünstigungen verbunden sein. Infos

Ansprechpartner/innen

Name Telefon Fax Raum E-Mail
Josephin Koch 06031 83-3309 06031 83-913309 29 E-Mail

Zuständig

Jugendarbeit und Jugendgerichtshilfe