Für dauerhaft körperlich, geistig oder sinnesbehinderte oder von einer solchen Behinderung bedrohte Menschen im 1. Lebensabschnitt kann Eingliederungshilfe auch in Einrichtungen über Tag und Nacht gewährt werden. Der erste Lebensabschnitt endet in der Regel mit Erreichen des 18. Lebensjahres, spätestens jedoch mit Beendigung der Schulausbildung.
Um einen Antrag nach dem SGB IX für Leistungen der stationären Eingliederungshilfe zu stellen, benutzen Sie bitte das untenstehende Formular (Download siehe unter Dokumente) und füllen Sie es möglichst vollständig aus und fügen Sie die benötigten Unterlagen hinzu. Die benötigten Unterlagen finden Sie auf dem untenstehenden Merkblatt. (Download siehe unter Dokumente)
Für Erwachsene in besonderen Wohnformen werden bei Vorliegen der sozialhilferechtlichen Voraussetzungen existenzsichernde Leistungen gewährt.
Name | Telefon | Fax | Raum | |
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Christina Kreß | 06031 83-3621 | 06031 83913621 | 4 | |
Alexandra Weizel | 06031 83-3341 | 06031 83-913341 | 3 |
Name | Telefon | Fax | Raum | |
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Vanessa Grendel | 06031 83-3340 | 06031 83-913340 | 7 |