Kinder und Jugendliche haben oftmals Anspruch auf Schülerbeförderung nach Maßgabe des Hessischen Schulgesetzes.
Für Schüler und Schülerinnen mit unten genannten Beeinträchtigungen können Sie die Übernahme der Kosten für die Schülerbeförderung beantragen und einen etwaigen Anspruch prüfen lassen.
Anspruchsberechtigt sind Schüler mit körperlicher, geistiger oder Sinnes-Beeinträchtigung und/ oder seelischer Beeinträchtigung mit Anspruch auf Teilhabe- und Eingliederungshilfe nach BTHG SGB IX, bzw. nach §§ 53, 54 SGB XII und nach § 35a SGB VIII
Die Beförderungskosten müssen für jedes Schuljahr neu beantragt werden. Bis spätestens 3 Monate vor Schulbeginn.
Allgemeine E-Mail:
schuelerbefoerderung-egh@wetteraukreis.de
Name | Telefon | Fax | Raum | |
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Sandra Flueckiger-Sütmen | 06031 83 -3279 | 06031 83-913279 | 18 | |
Yvonne Lorisch | 06031 83-3626 | 06031 83-91 | 10 |