§ 26 Bundesnaturschutzgesetz Landschaftsschutzgebiete
"(1) Landschaftsschutzgebiete sind rechtsverbindlich festgesetzte Gebiete, in denen ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft erforderlich ist
Landschaftsschutzgebiete im Wetteraukreis werden durch Rechtsverordnung des Regierungspräsidiums Darmstadt ausgewiesen und wir als Untere Naturschutzbehörde verwalten diese Gebiete.
Es sind alle Handlungen verboten, die den Charakter des Gebietes verändern, das Landschaftsbild beeinträchtigen oder dem besonderen Schutzzweck zuwiderlaufen.
Zur Zeit sind im Wetteraukreis fünf Landschaftsschutzgebiete ausgewiesen.
§ 26 Bundesnaturschutzgesetz