Die Handlungsempfehlung vom Hessischen Ministerium für Soziales und Integration soll es Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung erleichtern, die in ihrem Betrieb beschäftigten Erntehelfer und Saisonarbeitskräfte (inklusive des Bereichs der Wohnunterkünfte) besonders zu schützen.